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EPSO erweitert Testportfolio um „schriftliche Prüfung“

Vor dem Hintergrund, dass Auswahlverfahren künftig in allen 24 EU-Sprachen stattfinden sollen, führt EPSO 2024 eine neue schriftliche Prüfung ein, bei der die schriftlichen Kommunikationsfähigkeiten der Bewerber*innen bewertet werden. Die schriftliche Prüfung ersetzt die Fallstudie*.

Es gibt drei verschiedene Arten der „schriftlichen Prüfung“, die EPSO je nach Bedarf der einstellenden Dienststellen bei den Auswahlverfahren durchführt:

  1.        Schriftliche Prüfung im Zusammenhang mit dem/den Fachgebiet(en) des Auswahlverfahrens, bei der nur die schriftlichen Kommunikationsfähigkeiten bewertet werden. 
  2.        Fachbezogene schriftliche Prüfung, bei der die schriftlichen Kommunikationsfähigkeiten und Kenntnisse im jeweiligen Fachgebiet des Auswahlverfahrens bewertet werden.
  3.        Aufsatz zu EU-bezogenen Themen, bei dem nur die schriftlichen Kommunikationsfähigkeiten bewertet werden. 

Die Bewerber*innen müssen die Prüfungsaufgabe(n) auf der Grundlage der vom EPSO bereitgestellten Unterlagen zu dem/den Fachgebiet(en) des Auswahlverfahrens gemäß der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens erledigen.

Bei der schriftlichen Prüfung handelt es sich nicht um einen Sprachtest. Die Leistung der Bewerber*innen wird von den Prüfer*innen anhand der nachstehend aufgeführten spezifischen Kriterien bewertet.

Kriterien für die schriftliche Kommunikation:

Der/Die Bewerber*in:

  • formuliert kurz, prägnant und ohne unnötige Umschweife
  • präsentiert das Thema auf verständliche Art und Weise
  • passt den Stil an das Zielpublikum und den Zweck des Textes an
  • nutzt die bereitgestellten Informationen für die Aufgabe
  • folgt beim Aufbau des Textes einer logischen Struktur

*Bei einigen laufenden Auswahlverfahren werden noch Fallstudien verwendet.

Aktualisierung
12.04.2024 - 10:16