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Wie beantrage ich einen Zuschuss zu Reise- bzw. Unterbringungskosten?

Bringen Sie zum Assessment-Center bitte Folgendes mit:

  • die drei nachstehenden Formulare, ausgefüllt und unterschrieben,
  • eine Fotokopie (Vorder- und Rückseite) Ihres Personalausweises oder Reisepasses,
  • Reisebelege.

Folgende Nachweise werden als Belege akzeptiert:

  • Flugzeug: Bordkarte oder Kopie des Flugscheins (die Rechnung allein reicht nicht aus)
  • Zug, Bus, Schiff: Kopie der Fahrkarte (die Rechnung allein ist nicht ausreichend)
  • Pkw: das Original Ihrer Tank- bzw. Mautquittung (der Zahlungsbeleg darf nicht eher als 2 Tage vor Ihrer Teilnahme am Assessment-Center ausgestellt sein, und der Ort muss auf Ihrem Weg zum Assessment-Center liegen).

Können diese Belege nicht vorgelegt werden, wird Ihr Antrag abgelehnt.

  • Hotelrechnung, wenn Sie Anspruch auf einen Unterbringungskostenzuschuss haben (siehe Artikel 6 der Bestimmungen).

Wenn Sie diese Belege am Prüfungstag nicht zur Hand haben, können Sie Ihren vollständigen Antrag an Ihr Testcenter senden:

Wenn Ihr Testcenter in Brüssel ist:

Europäisches Amt für Personalauswahl
Reisekosten für Bewerber/innen
L–107
B – 1049 Brüssel
Belgien

Oder

Wenn Ihr Testcenter in Luxemburg ist:

EPSO-Außenstelle Luxemburg
Europäischer Gerichtshof, T/-0125
90, Boulevard Konrad Adenauer
L-1115 Luxemburg

Die Adresse in Ihrem EPSO-Konto muss Ihrer offiziellen Wohnanschrift zum Zeitpunkt des Auswahlverfahrens entsprechen. Wir empfehlen Ihnen, Kopien aller Unterlagen aufzubewahren.

Bei den Prüfungen im Assessment-Center können Sie, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, einen Antrag auf Reisekostenzuschuss stellen, nicht aber die Erstattung aller tatsächlich angefallenen Kosten beantragen (Artikel 2). Ein Beitrag zu den Unterbringungskosten ist darüber hinaus nur dann vorgesehen, wenn mehrere Prüfungen des Assessment-Centers an zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder im Abstand von maximal drei Tagen stattfinden (Artikel 6). Gemäß den nachstehenden Bestimmungen sind die Kosten für Ihre Unterbringung vor und nach dem Assessment-Center nicht zuschussfähig:

Zu beachten: Sie haben ab dem Zeitpunkt Ihrer Prüfungen drei Monate Zeit, um Ihren vollständigen Antrag auf Reise- und Unterbringungskostenzuschuss einzureichen.

 

Wichtige Unterlagen:

- Formblatt: „Antrag auf Zuschuss zu den Reise- und Aufenthaltskosten“

- Formblatt „Rechtsträger“: Wählen Sie bitte: „Natural Person“

- Formblatt „Finanzangaben“