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Werden Reisekosten erstattet?

EPSO beteiligt sich nicht an den Reisekosten im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme an computergestützten oder Vor-/Zwischentests (d. h. Multiple-Choice-Tests, elektronische Postkorbübung und Übersetzungstests).

Bewerber/innen mit Wohnsitz außerhalb der EU, die zu einer Fallstudie oder einer schriftlichen Fachprüfung eingeladen werden, haben Anspruch auf einen Reisekostenzuschuss, wenn diese Prüfungen Teil des Assessment-Centers sind (siehe Bekanntmachung des Auswahlverfahrens).

Bei den Prüfungen im Assessment-Center können Sie, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, einen Antrag auf Reisekostenzuschuss stellen, nicht aber die Erstattung aller tatsächlich angefallenen Kosten beantragen (Artikel 2). Ein Aufenthaltskostenzuschuss ist im Übrigen nur dann vorgesehen, wenn mehrere Prüfungen des Assessment-Centers an zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder im Abstand von maximal drei Tagen stattfinden (Artikel 6). Gemäß den nachstehenden Bestimmungen sind die Kosten für Ihre Unterbringung vor und nach dem Assessment-Center nicht zuschussfähig:

Zu beachten:  Sie haben ab dem Zeitpunkt Ihrer Prüfungen drei Monate Zeit, um Ihren vollständigen Antrag auf Reise- und Aufenthaltskostenzuschuss einzureichen.

Die Reisekosten werden in der Regel auf Grundlage der in Ihrem EPSO-Konto angegebenen Wohnanschrift berechnet.

Wenn Sie für einen Zuschuss infrage kommen, tun Sie bitte Folgendes:

  •  Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus: Formblatt „Rechtsträger“ (wählen Sie: „Natural Person“) und Formblatt „Finanzangaben“,
  •  drucken Sie diese Formulare aus und unterschreiben Sie sie,
  •  lassen Sie das Formular „Finanzangaben“ bei Ihrer Bank abstempeln,
  •  drucken Sie das Formblatt „Zuschuss“ aus, füllen Sie es aus und unterschreiben Sie es,
  •  senden Sie die vorgenannten Formulare mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses und den Reisebelegen an:

Europäisches Amt für Personalauswahl
Reisekosten für Bewerber/innen
L–107
B – 1049 Brüssel
Belgien

Mehr zur Beantragung eines Reise- bzw. Aufenthaltskostenzuschusses finden Sie hier.