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Kann ich mich auch bewerben, wenn ich für die Position überqualifiziert bin?

Question categories:

In der Bekanntmachung eines Auswahlverfahrens oder in der Aufforderung zur Interessenbekundung werden die Mindestanforderungen in Bezug auf Qualifikationen und Berufserfahrung genannt. Auch die Art der stellenbezogenen Tätigkeiten wird darin beschrieben.

Bewerben können sich alle, die diesen Mindestanforderungen genügen und über die einschlägige Qualifizierung und Berufserfahrung verfügen.

Auch mit zusätzlicher Qualifikation und Berufserfahrung werden Sie ausschließlich in der Besoldungs- bzw. Funktionsgruppe, die in der Bekanntmachung oder Aufforderung angegeben ist, und für das dort beschriebene Stellenprofil eingestellt.

Mit einem Bachelor-Abschluss können Sie beispielsweise an einem Auswahlverfahren für Assistentinnen/Assistenten teilnehmen. Lesen Sie allerdings aufmerksam die Aufgabenbeschreibung durch, um sicherzustellen, dass Sie über die nötigen Kenntnisse verfügen und bereit sind, diese Tätigkeiten auszuführen.