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Kann ich zu den Übersetzungsprüfungen Wörterbücher mitbringen?

In den Testzentren gibt es keine Wörterbücher, aber falls in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens ausdrücklich erwähnt, können die Bewerber/-innen zu einigen Übersetzungsprüfungen eigene Wörterbücher mitbringen.
 
Zulässig sind nur Nachschlagewerke in Buchform ohne lose Blätter. Die Wörterbücher dürfen keine Markierungen oder handschriftliche Notizen und Anmerkungen enthalten.
 
Elektronische Wörterbücher sind nicht zugelassen. Schriftliche Unterlagen, Ausdrucke (z. B. Internetseiten), oder Fotokopien sind nicht zulässig, ebenso wie sonstige Bücher, Broschüren oder andere Nachschlagewerke.
 
Mitgebrachte Wörterbücher werden einer Sicherheitskontrolle unterzogen. Bitte finden Sie sich daher entsprechend rechtzeitig im Prüfungszentrum ein.