Direkt zum Inhalt
Logo der Europäischen Kommission

Wie werden meine Sprachkenntnisse für das „CAST Permanent“-Profil für Übersetzer/innen geprüft?

Question categories:

Im Rahmen der EPSO-Tests werden Ihre Sprachkenntnisse nur wie folgt bewertet:

  • Ihre Kenntnisse in der Sprache 1 (L1), bei der es sich um eine der 24 EU-Amtssprachen handeln muss‚ werden im Rahmen der Tests zum sprachlogischen Denken, Zahlenverständnis und abstrakten Denken anhand von Multiple-Choice-Fragen geprüft. Ihre L1-Kenntnisse müssen mindestens dem Niveau C1 (kompetente Sprachverwendung) entsprechen.
  • Ihre Kenntnisse in der Sprache 2 (L2), bei der es sich entweder um Englisch, Französisch oder Deutsch handeln muss, die jedoch nicht mit Ihrer Sprache 1 (L1) identisch sein darf, werden im Rahmen eines Tests zum sprachlichen Verständnis anhand von Multiple-Choice-Fragen geprüft. Ihre L2-Kenntnisse müssen mindestens dem Niveau B2 (selbstständige Sprachverwendung) entsprechen.

Weitere Informationen zu den oben genannten Tests finden Sie auf unserer Webseite „Probetests“.

Die einstellenden Dienststellen haben die Möglichkeit, weitere Tests wie z. B. Übersetzungstests durchzuführen.