Direkt zum Inhalt
Logo der Europäischen Kommission

Welche Art von Berufsqualifikationen benötige ich?

Question categories:

In einigen Fällen kann einschlägige Berufserfahrung erforderlich sein.

Damit Ihre Berufserfahrung berücksichtigt werden kann, muss sie im Rahmen eines ordnungsgemäßen Arbeitsverhältnisses erworben sein, für das folgende Merkmale kennzeichnend sind:

  • Geleistet wurde wirkliche Arbeit im eigentlichen Sinn
  • gegen Entgelt
  • als Arbeitnehmer/in (in Beschäftigungsverhältnissen jeglicher Art) oder Erbringer/in einer Dienstleistung.

Ihre Berufserfahrung wird nur berücksichtigt, wenn sie mit den in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens oder in der Aufforderung zur Interessenbekundung beschriebenen Aufgaben inhaltlich in Zusammenhang steht.

Als Berufserfahrung werden folgende Zeiten angerechnet:

  • Bezahlte Arbeit unabhängig von der Art des zugrundeliegenden Vertrags (als Angestellte/r, Selbstständige/r, Beamtin/Beamter, Unternehmer/in, freie Beraterin/freier Berater usw.)
  • Freiwilligentätigkeit: Freiwilligentätigkeit wird nur berücksichtigt, wenn eine Form der Vergütung vorgesehen ist. Freiwilligentätigkeit muss sowohl in Bezug auf die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden als auch in Bezug auf ihre Dauer mit Vollzeitarbeit vergleichbar sein.
  • Betriebspraktika: Betriebspraktika werden berücksichtigt, wenn sie bezahlt sind.
  • Wehrdienst: Militärischer Pflichtdienst wird maximal für dessen gesetzliche Dauer in dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, angerechnet. (Der Wehrdienst kann vor oder nach Erwerb der zum Auswahlverfahren berechtigenden Qualifikation geleistet werden.)
  • Mutterschaftsurlaub/Elternurlaub/Adoptionsurlaub: Urlaub dieser Art wird berücksichtigt, sofern er im Rahmen eines Arbeitsvertrags genommen wird. Fällt das für den Urlaub ursächliche Ereignis (d. h. die Geburt oder Adoption) in einen Zeitraum der Arbeitslosigkeit, so wird der entsprechende Urlaub nicht berücksichtigt. 
  • Promotion: Eine Promotion wird beruflicher Erfahrung gleichgestellt, auch wenn sie unbezahlt ist. Angerechnet werden bis zu drei Jahre, sofern der Doktortitel tatsächlich erworben wurde.
  • Teilzeitarbeit: Teilzeitarbeit wird anteilig berücksichtigt. Wenn Sie also beispielsweise sechs Monate lang eine Halbtagstätigkeit ausgeübt haben, werden Ihnen drei Monate Berufserfahrung angerechnet.

Berufserfahrung wird nur dann berücksichtigt, wenn sie nach dem Datum des Erwerbs des Abschlusses erworben wurde, der zur Teilnahme an dem Auswahlverfahren berechtigt.