- Bevor Sie mit Ihrer Bewerbung beginnen, stellen Sie bitte sicher, dass alle Angaben in Ihrem EPSO-Konto aktuell sind.
- Lesen Sie die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens / den Aufruf zur Interessenbekundung und die Allgemeinen Vorschriften für allgemeine Auswahlverfahren / die Allgemeinen Vorschriften für Auswahlverfahren für Vertragsbedienstete, um sicherzustellen, dass Sie alle Zulassungsbedingungen erfüllen.
- Der Link zur Online-Bewerbung wird zu Beginn der Anmeldefrist auf der Website EU Careers freigeschaltet.
- Nehmen Sie sich genügend Zeit für das Ausfüllen Ihrer Bewerbung, da dies mit einigem Aufwand verbunden ist. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Bewerbung vor Ablauf der Frist validieren müssen.
- Überprüfen Sie den Inhalt jeder Registerkarte, bevor Sie Ihre Bewerbung validieren. Die Bewerbung kann nach Validierung nicht mehr geändert werden.
- Die Bewerbung ist in der in der Bekanntmachung/Interessenbekundung angegebenen Sprache auszufüllen.
- Einige Bewerbungsformulare stehen derzeit nur auf Englisch, Französisch und Deutsch zur Verfügung. Hier finden Sie die Felder/Auswahlmöglichkeiten in allen EU-Amtssprachen.
- Geben Sie an, welche besonderen Vorkehrungen für Ihre Teilnahme erforderlich sind. Informationen dazu finden Sie auch auf der EPSO-Website. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Hilfe bei Ihrer Online-Bewerbung benötigen.
- Zum Kopieren und Einfügen von Textpassagen nutzen Sie bitte ausschließlich ein reines Textformat (.txt) sowie ein einfaches Textverarbeitungsprogramm (z. B. NotePad in Windows, TextEdit auf Mac OS X). So vermeiden Sie, dass unnötige Leerstellen oder inkompatible Sonderzeichen eingefügt werden.
- Verwenden Sie zum Navigieren innerhalb Ihres Bewerbungsbogens sowie zwischen verschiedenen Bewerbungsbögen in Ihrem EPSO-Konto (z. B. zum Zugriff auf Daten aus früheren Bewerbungen) die Schaltflächen der Bildschirmanzeige, nicht die Browserfunktionen „Vor“ oder „Zurück“.
- Die von EPSO genutzten Anwendungen unterstützen die gängigen Internetbrowser. Sollte es dennoch zu Problemen kommen, versuchen Sie es zunächst mit einem anderen Browser, bevor Sie uns kontaktieren. Sie sollten den Bewerbungsbogen nicht mit einem mobilen Endgerät ausfüllen.
- Zu Beginn des Bewerbungsvorgangs erhalten Sie eine Bewerbernummer. Bitte geben Sie diese stets in Ihrem Schriftverkehr mit EPSO an.
- Die Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem späteren Zeitpunkt des Auswahlverfahrens (in der Regel zusammen mit der Einladung zum Assessment-Center) aufgefordert, Unterlagen hochzuladen, die die in ihrem Bewerbungsformular gemachten Angaben belegen.
- Fragen, die dem EPSO-Bewerberservice in den letzten Tagen der Bewerbungsfrist übermittelt werden, können möglicherweise nicht vor Ablauf der Frist beantwortet werden.
Welche allgemeinen Hinweise gelten für ein EPSO-Auswahlverfahren?
Wie werden meine personenbezogenen Daten verarbeitet?
In der Datenschutzerklärung erfahren Sie, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten und schützen.
Mit der Erstellung Ihres EPSO-Kontos bestätigen Sie, dass Sie die für solche Konten geltenden Regeln (Einrichtung eines einzigen EPSO-Kontos) einhalten werden.
Muss ich in meinem Bewerbungsformular alle Qualifikationen/Abschlüsse angeben?
Ja, Sie müssen alle Abschlüsse/Qualifikationen angeben.
Punkt 1 der Erklärung in Ihrer Bewerbung lautet: „Hiermit erkläre ich ehrenwörtlich, dass die in dieser Bewerbung gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.“ Sie können also vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden, wenn dem nicht so sein sollte.
Wie kann ich es den Behörden meines Mitgliedstaats ermöglichen, mir Unterstützung bei der Vorbereitung des Auswahl- und des Einstellungsverfahrens anzubieten?
Bewerber/innen bei EPSO-Auswahlverfahren können die Offenlegung ihrer Kontaktdaten gegenüber den nationalen Behörden ihrer Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen, damit diese ihnen Unterstützung beim Auswahl- und Einstellungsverfahren anbieten können, zum Beispiel Schulungen, Informationsveranstaltungen, oder Veröffentlichungen.
Die Bewerber/innen können sich im entsprechenden Teil ihres elektronischen Bewerbungsformulars für oder gegen diese Möglichkeit entscheiden. Diese Entscheidung gilt nur für das betreffende Auswahlverfahren; sie muss also für jede neue Bewerbung erneut getroffen werden.
Wenn Sie die entsprechende Frage in Ihrem Bewerbungsformular mit „Ja“ beantworten, ermächtigen Sie EPSO, Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre E-Mail-Adresse und die Referenz des Auswahlverfahrens, für das Sie sich bewerben, an die nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten weiterzuleiten, deren Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Diese Daten sollen es Ihren nationalen Behörden ermöglichen, sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen, um Ihnen im Rahmen des Auswahl- und Einstellungsverfahrens, für das Sie sich beworben haben, Unterstützung anzubieten.
Die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Ihre nationalen Behörden unterliegt der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG, insbesondere deren Artikel 7 und 9.
Wenn Sie die entsprechende Frage in Ihrem Bewerbungsformular mit „Ja“ beantworten, erlauben Sie außerdem den nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten, deren Staatsangehörigkeit Sie besitzen, Ihre oben genannten personenbezogenen Daten zu dem Zweck zu verarbeiten, Ihnen für das Auswahl- und Einstellungsverfahren, für das Sie sich beworben haben, Unterstützung anzubieten. Ihre nationalen Behörden können Ihre Daten für die Dauer Ihrer Teilnahme an dem betreffenden Auswahlverfahren, gegebenenfalls bis zum Ablauf der Ihren Namen enthaltenden Reserveliste des Auswahlverfahrens oder bis zum Widerruf Ihrer Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten verarbeiten.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unterliegt der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung).
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit zurückziehen, indem Sie ein entsprechendes Schreiben an die zuständigen Behörden in Ihrem Mitgliedstaat richten. Wichtiger Hinweis: Wenn Sie ihre Einwilligung zurückziehen, nachdem Ihre Daten bereits von EPSO an Ihren Mitgliedstaat übermittelt wurden, verhindern Sie lediglich die künftige Verarbeitung Ihrer Daten. Die Rechtmäßigkeit einer früheren Verarbeitung auf der Grundlage Ihrer Zustimmung vor dem Widerruf wird dadurch nicht infrage gestellt.
Wenn Sie EPSO gestatten, Ihre personenbezogenen Daten an Ihre nationalen Behörden weiterzuleiten, bedeutet dies nicht, dass Sie verpflichtet sind, Unterstützungsangebote anzunehmen, die diese Behörden an Sie richten.
Wenn Sie EPSO gestatten, Ihre personenbezogenen Daten an Ihre nationalen Behörden weiterzuleiten, bedeutet dies nicht, dass diese Behörden dazu verpflichtet sind, sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen oder Ihnen Hilfe anzubieten – dies liegt voll und ganz im Ermessen des EU-Mitgliedstaats, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen.
Wie muss ich die Fragen im Talentfilter beantworten?
Beantworten Sie jede Frage durch Anklicken von „Ja“ oder „Nein“.
Wenn Sie mit „Ja“ antworten, müssen Sie eine Folgefrage beantworten.
Lautet die Antwort „Nein“, so gehen Sie bitte weiter zur nächsten Frage.
Mit welcher Art von Fragen kann ich im „Talentfilter“ rechnen?
Der Schwerpunkt liegt auf unterschiedlichen, den aktuellen Einstellungsbedarf der EU-Organe widerspiegelnden Elementen Ihrer Berufserfahrung und Qualifikationen.
In der Regel müssen Sie relevante Aspekte Ihrer allgemeinen und beruflichen Bildung sowie Ihrer Berufserfahrung erläutern. Es werden z. B. folgende Angaben erbeten: Namen der Arbeitgeber, Aufgabenbeschreibungen, Anfangs- und Enddaten der Beschäftigungsverhältnisse, anteiliger Zeitaufwand für bestimmte Aufgaben.
Wie viele Bewerber/-innen gelangen nach dem Talentfilter in die nächste Prüfungsphase?
Die Anzahl der Bewerber und Bewerberinnen, die zur nächsten Phase des Auswahlverfahrens zugelassen werden, entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens. In der Regel werden jedoch höchstens dreimal so viele Bewerber zugelassen, wie es Plätze auf der Reserveliste gibt.
Wie wichtig ist meine Punktzahl?
Zur nächsten Phase werden nur die bestplatzierten Bewerber/-innen zugelassen – Ihre Punktzahl sollte also so hoch wie möglich liegen!
Wie entscheidet der Prüfungsausschuss, wie viele Punkte für die einzelnen Antworten im Talentfilter zu vergeben sind?
Der Prüfungsausschuss legt vor der Auswahl in Übereinstimmung mit der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens objektive Bewertungskriterien fest.
Die vom Prüfungsausschuss im Anschluss vergebenen Punkte spiegeln wider, wie gut die Angaben in Ihrem Bewerbungsbogen den Bewertungskriterien entsprechen.
Berücksichtigt der Prüfungsausschuss bei der Vergabe der Punkte für den Talentfilter meinen gesamten Bewerbungsbogen?
Nein, die Auswahl anhand der Befähigungsnachweise erfolgt AUSSCHLIESSLICH auf der Grundlage Ihrer Antworten in der Rubrik „Talentfilter“.
Andernorts in Ihrer Bewerbung gemachte Angaben werden vom Prüfungsausschuss nicht berücksichtigt.
Wie wird die Gleichbehandlung gewährleistet?
Zur Gewährleistung der Gleichbehandlung werden vor der Auswahl in Übereinstimmung mit der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens objektive Bewertungskriterien festgelegt, die durchgängig auf alle Bewerber/-innen angewendet werden.
Wer wird zur nächsten Phase eingeladen?
Die Zulassung zur nächsten Phase ist auf eine bestimmte Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern begrenzt. Daher erhalten nur die Bewerber/-innen mit der höchsten Punktzahl eine Einladung. Ihr Ergebnis entspricht oder liegt über der Schwelle.
In der vom Prüfungsausschuss erstellten Liste werden die Bewerber/-innen in absteigender Reihenfolge ihrer Punktzahl aufgeführt.
Wie wird die „Schwelle“ festgelegt?
Zur Festlegung der Schwelle werden die Ergebnisse der Bewerber/-innen in absteigender Reihenfolge aufgelistet. Anschließend wählt der Prüfungsausschuss die bestplatzierten Bewerber/-innen aus, die zur nächsten Phase des Auswahlverfahrens zugelassen werden können (siehe Frage: „Wie viele Bewerber/-innen gelangen nach dem Talentfilter in die nächste Prüfungsphase?“) Die Schwelle ist das Ergebnis des letzten Bewerbers / der letzten Bewerberin auf dieser Auswahlliste.
Wie detailliert sollen die Angaben im Talentfilter sein und wie lange dauert das Ausfüllen?
Planen Sie genügend Zeit ein, um sicherzustellen, dass Sie dem Prüfungsausschuss im Talentfilter alle Informationen geben, die er zur Beurteilung Ihrer Antworten benötigt. Sorgen Sie dafür, dass der Prüfungsausschuss anhand Ihrer Angaben beurteilen kann, inwieweit Sie den Kriterien des Anforderungsprofils entsprechen. Wenn Sie sich bei der Beantwortung eng an diesen Kriterien orientieren, erhöht das sowohl die Aussagekraft als auch die Auswertbarkeit Ihres Talentfilters.
Achten Sie sorgfältig darauf, wonach gefragt wird, und antworten Sie entsprechend. In der Regel müssen Sie relevante Aspekte Ihrer allgemeinen und beruflichen Bildung sowie Ihrer Berufserfahrung erläutern. Es werden z. B. folgende Angaben erbeten: Namen der Arbeitgeber, Aufgabenbeschreibungen, Datum der Aufnahme und Beendigung der Beschäftigungen, anteiliger Zeitaufwand für bestimmte Aufgaben.
Die von Ihnen in Ihrer Online-Bewerbung unter der Rubrik „Talentfilter“ gemachten Angaben zu Relevanz, Dauer und Anspruch der Aufgaben- und Verantwortungsbereiche bilden die Grundlage der Punktevergabe durch den Prüfungsausschuss.
Wie werden die Auswahlkriterien für den Talentfilter festgelegt?
Maßgeblich für die Festlegung der Auswahlkriterien sind die für die zu besetzenden Stellen erforderlichen Fähigkeiten und der Bedarf der einstellenden Dienststelle.
Die so festgelegten Auswahlkriterien kommen im Talentfilter in einer Reihe von Fragen zum Ausdruck.
Was ist mit „Gewichtung“ der Kriterien des Talentfilters gemeint?
Der Prüfungsausschuss weist jedem einzelnen Auswahlkriterium und jeder einzelnen Frage entsprechend der jeweiligen Bedeutung einen bestimmten Gewichtungsfaktor (von 1 bis 3) zu.
Wie erfolgt die Punktevergabe beim Talentfilter?
Jede Antwort der Bewerber/-innen wird mit 0 bis 4 Punkten bewertet.
Anschließend werden die Punkte mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert und zu einer Gesamtsumme addiert. Das Ergebnis wird mit den Ergebnissen der anderen Bewerber/-innen verglichen, um diejenigen herauszufiltern, deren Profil sich am besten mit den zu erfüllenden Aufgaben deckt.
Was ist der „Talentfilter“ und wie funktioniert er?
Der Talentfilter soll den Prüfungsausschüssen bei Auswahlverfahren für Spezialisten die Ermittlung derjenigen Bewerber/-innen erleichtern, deren Profil den in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens genannten Aufgaben und Auswahlkriterien am besten entspricht.
Im Abschnitt „Talentfilter“ des Online-Bewerbungsbogens müssen Sie eine Reihe von Fragen beantworten. Die Fragen beruhen auf den in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens genannten Auswahlkriterien, und Ihre Antworten werden vom Prüfungsausschuss bewertet.
Da allen Teilnehmern/Teilnehmerinnen eines Auswahlverfahrens dieselben Fragen gestellt werden, liegen dem Prüfungsausschuss die Antworten jedes Bewerbers/jeder Bewerberin in derselben Struktur vor. Dies ermöglicht eine sorgfältige Bewertung und einen objektiven Vergleich der Kompetenzen aller Bewerber/-innen.
Der Prüfungsausschuss legt bei allen Bewerberinnen und Bewerbern mit demselben Fachgebiet dieselben im Vorhinein festgelegten Bewertungskriterien an und stellt dadurch eine objektive Bewertung sicher.
Aufgrund meiner Behinderung verwende ich Hilfsinstrumente. Damit ist es aber nicht möglich, ein EPSO-Konto anzulegen / auf mein EPSO-Konto zuzugreifen / mein EPSO-Konto zu nutzen. Was soll ich tun?
Barrierefreiheit ist ein wichtiges Anliegen von EPSO. Wir sind daher permanent bestrebt, die Zugänglichkeit unserer Kommunikation und unserer Auswahlverfahren zu verbessern.
Sollte der Zugriff auf Ihr EPSO-Konto oder auf unsere Internetpräsenz Ihnen dennoch Schwierigkeiten bereiten, nehmen Sie bitte Kontakt auf und teilen Sie uns Ihre Anmerkungen, Probleme und Empfehlungen mit.
Weitere Informationen über die Maßnahmen von EPSO zur Verbesserung der Zugänglichkeit finden Sie auf unserer Internetseite zum Thema Chancengleichheit.
Ich habe Probleme beim Bearbeiten meines Bewerbungsformulars. Was soll ich tun?
Die von EPSO genutzten Anwendungen unterstützen die gängigen Internetbrowser. Sollte es dennoch zu Problemen kommen, versuchen Sie es zunächst mit einem anderen Browser, bevor Sie uns kontaktieren. Sie sollten den Bewerbungsbogen nicht mit einem mobilen Endgerät ausfüllen.
Verwenden Sie zum Navigieren innerhalb Ihres Bewerbungsbogens sowie zwischen verschiedenen Bewerbungsbögen in Ihrem EPSO-Konto (z. B. zum Zugriff auf Daten aus früheren Bewerbungen) die Schaltflächen der Bildschirmanzeige (Zurück zum Konto usw.), nicht die Browserfunktionen „Vor“ oder „Zurück“.
Zum Kopieren und Einfügen von Textpassagen nutzen Sie bitte ausschließlich ein reines Textformat (.txt) sowie ein einfaches Textverarbeitungsprogramm (z. B. NotePad in Windows, TextEdit auf Mac OS X). So vermeiden Sie, dass unnötige Leerstellen oder inkompatible Sonderzeichen eingefügt werden.
Sollten Sie ihre Bewerbung nicht abschicken können, überprüfen Sie sie noch einmal in der Übersicht. Fehlende oder falsche Einträge sind rot gekennzeichnet.
Bestehen die Probleme fort, kontaktieren Sie umgehend und rechtzeitig den EPSO-Bewerberdienst: weniger als 5 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist gestellte Fragen werden gegebenenfalls nicht mehr beantwortet! Bitte beachten Sie auch, dass nach Ablauf der Frist eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt werden können.
Wo finde ich das Bewerbungsformular?
Sie müssen sich über EU-Careers bewerben.
Bitte loggen Sie sich aus Ihrem EPSO-Konto aus, bevor Sie auf die Schaltfläche „Jetzt bewerben“ klicken. Auf der nächsten Seite werden Sie aufgefordert, sich wieder einzuloggen.
Kann ich meine Bewerbung aus der Datenbank „EU CV Online“ oder eine frühere EPSO-Bewerbung verwenden?
Nein. Für jedes Auswahlverfahren, für das Sie sich bewerben möchten, müssen Sie eine neue Bewerbung in Ihrem EPSO-Konto anlegen und einreichen.
Kann ich mich für mehrere Auswahlverfahren, Profile und/oder Funktionsgruppen bewerben?
Ja, Sie können sich für jedes Auswahlverfahren bewerben, für das Sie die Voraussetzungen erfüllen – sofern in der Bekanntgabe/Aufforderung nicht anders vermerkt. Gegebenenfalls müssen Sie allerdings für jedes Profil und/oder jede Funktionsgruppe eine eigene Bewerbung einreichen.
Wann läuft die Frist für die Bewerbung ab?
Der Einsendeschluss für die Bewerbungen ist in jeder Bekanntgabe/Aufforderung und auf dem EPSO-Portal deutlich angegeben.
Muss ich meine Zeugnisse und andere Bescheinigungen über Berufserfahrung einsenden?
Nein, Sie brauchen mit Ihrer Bewerbung keine Unterlagen einzureichen.
Sie werden zu einem späteren Zeitpunkt während des Auswahlverfahrens gebeten, Kopien Ihrer Unterlagen, Abschlüsse und Bescheinigungen vorzulegen, um nachzuweisen, dass Sie die Zulassungskriterien erfüllen.
Wie kann ich mich bewerben?
Bewerben Sie sich online für eines der von EPSO veröffentlichten Auswahlverfahren. Dazu benötigen Sie ein EPSO-Konto. Initiativbewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.