Ihre Testergebnisse in einem allgemeinen Auswahlverfahren können nur für das betreffende Verfahren berücksichtigt werden, nicht für andere Verfahren oder CAST/P-Auswahlverfahren. Ausnahme: Unter bestimmten Voraussetzungen können Ihre CAST/P-Testergebnisse im Rahmen anderer CAST/P-Auswahlverfahren berücksichtigt werden.
Warum hat EPSO computergestützte Prüfungen unter Fernbeaufsichtigung eingeführt?
Seit Anfang Juli 2021 können computergestützte Prüfungen für bestimmte Auswahlverfahren und Tests fernbeaufsichtigt abgelegt werden.
Die Fernbeaufsichtigung über die Anwendung ProProctor unseres Vertragspartners Prometric ermöglicht das Ablegen der Prüfungen an jeglichem Ort, ohne deren Verlässlichkeit zu beeinträchtigen.
Die Fernbeaufsichtigung ermöglicht eine schnellere Durchführung von Auswahlverfahren.
Das neue Prüfungssystem ist flexibler, kostengünstiger und in der Corona-Pandemie unverzichtbar, denn die Präsenz in den Prüfungszentren wird vielerorts durch Eindämmungsmaßnahmen wie Reisebeschränkungen und Lockdowns erschwert, was auch die Schließung von Prüfungszentren nach sich zog.
Wie werden computergestützte Prüfungen unter Fernbeaufsichtigung durchgeführt?
Dank Fernbeaufsichtigung über die Anwendung ProProctor unseres Vertragspartners Prometric können die Bewerber/innen die Tests sicher an ihrem eigenen Computer an einem entfernten Ort anstatt in einem der Prüfungszentren für computergestützte Tests ablegen.
Bei einem Test unter Fernbeaufsichtigung werden die Bewerber/innen in Echtzeit von Aufsichtspersonen mithilfe von verschiedenen Tools kontinuierlich überwacht. Bewerber/innen können sich bei Fragen oder in Notfällen an die Aufsichtsperson wenden.
Die Prüfungen werden mittels Video- und Tonaufzeichnungen durchgehend überwacht, um verdächtige Aktivitäten oder verdächtiges Verhalten zu erkennen.
Wo finde ich Informationen über die Sicherheitsmaßnahmen in den Prüfungszentren?
Wo bekomme ich eine Teilnahmebestätigung für meine computergestützten Tests?
Kontaktieren Sie hierzu bitte Prometric direkt per E-Mail: epso_en@prometric.com
Wie kann ich meinen computergestützten CAST Permanent-Test umbuchen?
Während der Buchungs- und der Testphase können Sie Ihren Termin für den Multiple-Choice-Test ändern. Allerdings muss ein anderer Termin frei sein, und es gelten folgende Bedingungen:
- Sie müssen warten, bis Ihre ursprüngliche Buchungsbestätigung in Ihrem EPSO-Konto hochgeladen wurde (normalerweise innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung), da sie den Link, die Bestätigungsnummer und den Code enthält, den Sie für die Terminänderung benötigen.
- Sie können Ihren Termin bis zum Vortag ändern.
- Sie können nur aus den für denselben Testzeitraum angebotenen Terminen wählen.
- Sie können ein anderes Testzentrum auswählen, sofern freie Plätze vorhanden sind.
- Sie müssen das Verfahren für die Terminänderung bis zum letzten Bildschirm vollständig durchführen; bis dahin bleibt Ihr ursprünglicher Termin gültig.
- Sie müssen die aktualisierte Bestätigung ausdrucken und zum Testzentrum mitbringen.
Hier finden Sie die Screenshots, die das Umbuchungsverfahren schrittweise erläutern.
Außergewöhnliche Umstände
Unter außergewöhnlichen Umständen, beispielsweise im Falle einer schweren Krankheit, Kindsgeburt, Tod eines Ehepartners, Kindes, Elternteils oder Geschwisters, kann EPSO eine Buchungsänderung nach Verfügbarkeit freier Termine genehmigen.
Ist dies der Fall, sollten Sie EPSO umgehend benachrichtigen und sowohl Ihre Bewerbernummer als auch alle erforderlichen Nachweise vorlegen, zum Beispiel ein ärztliches Attest, das unbedingt für das Datum des Termins gelten muss.
Umbuchungen auf einen anderen Testzeitraum sind selbst unter außergewöhnlichen Umständen nicht möglich. Nur wenn Sie erneut in die Vorauswahl einer einstellenden Dienststelle kommen, könnten Sie zur Buchung eines Termins in einem anderen Testzeitraum aufgefordert werden.
Sie werden über die entsprechende Entscheidung informiert. Bitte beachten Sie, dass nur hinreichend begründete und wirklich außergewöhnliche Umstände berücksichtigt werden.
Es gab ein Problem mit einer meiner Multiple-Choice-Fragen in einem Auswahlverfahren für CAST Permanent. Was kann ich tun?
Wenn Sie ernsthafte Zweifel in Bezug auf den Inhalt einer Prüfungsfrage haben, wenden Sie sich bitte innerhalb von drei Kalendertagen nach Ihrem Prüfungstermin unter genauer Angabe der Umstände und Ihrer Bewerbernummer an den EPSO-Bewerberservice (Hinweise zum Verfahren finden Sie im Aufruf zur Interessenbekundung).
Falls ein bestimmter Prüfungsinhalt die EPSO-Qualitätskriterien nicht erfüllt, werden folgende Abhilfemaßnahmen getroffen:
– Die betreffende Frage wird entweder berichtigt oder aus der Datenbank entfernt.
– In Fällen, in denen die betreffende Frage nach Auffassung von EPSO negative Auswirkungen auf einen Bewerber oder eine Bewerberin hatte, können Korrekturmaßnahmen getroffen werden.
Wann erfahre ich die Ergebnisse meiner Multiple-Choice-Tests?
- Die Ergebnisse werden nicht im Testzentrum bekanntgegeben, sondern etwa 3 bis 5 Wochen nach Abschluss der Testphase über Ihr EPSO-Konto mitgeteilt.
- Vor der Bekanntgabe werden die Ergebnisse vom Prüfungsausschuss oder durch EPSO (bei CAST-Auswahlverfahren) überprüft, genehmigt und validiert. Nach der Bekanntgabe der Ergebnisse kann die Richtigkeit der Fragen nicht mehr angefochten werden.
Wie wichtig ist meine Punktzahl?
Zur nächsten Phase werden nur die bestplatzierten Bewerber/-innen zugelassen – Ihre Punktzahl sollte also so hoch wie möglich liegen!
Wie wird die Gleichbehandlung gewährleistet?
Zur Gewährleistung der Gleichbehandlung werden vor der Auswahl in Übereinstimmung mit der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens objektive Bewertungskriterien festgelegt, die durchgängig auf alle Bewerber/-innen angewendet werden.
Wie wird die „Schwelle“ festgelegt?
Zur Festlegung der Schwelle werden die Ergebnisse der Bewerber/-innen in absteigender Reihenfolge aufgelistet. Anschließend wählt der Prüfungsausschuss die bestplatzierten Bewerber/-innen aus, die zur nächsten Phase des Auswahlverfahrens zugelassen werden können (siehe Frage: „Wie viele Bewerber/-innen gelangen nach dem Talentfilter in die nächste Prüfungsphase?“) Die Schwelle ist das Ergebnis des letzten Bewerbers / der letzten Bewerberin auf dieser Auswahlliste.
Wer wird zur nächsten Phase eingeladen?
Die Zulassung zur nächsten Phase ist auf eine bestimmte Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern begrenzt. Daher erhalten nur die Bewerber/-innen mit der höchsten Punktzahl eine Einladung. Ihr Ergebnis entspricht oder liegt über der Schwelle.
In der vom Prüfungsausschuss erstellten Liste werden die Bewerber/-innen in absteigender Reihenfolge ihrer Punktzahl aufgeführt.
An wen kann ich mich als Schwangere oder stillende Mutter mit Fragen zu meiner Teilnahme an den Auswahltests wenden?
Wenn Sie bereits zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung zum Auswahlverfahren schwanger sind, können Sie in Ihrem Bewerbungsformular Fragen stellen, Probleme ansprechen oder einen Antrag auf Anpassung stellen. Fügen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft bei und geben Sie den errechneten Geburtstermin an.
Wenn Sie während des Zeitraums, über den sich das Auswahlverfahren erstreckt, schwanger werden oder entbinden, kontaktieren Sie uns bitte so schnell wie möglich. Machen Sie dabei die genannten Angaben und fügen Sie eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen oder tatsächlichen Geburtstermin bei.
Wir werden Sie nach Prüfung Ihres Antrags über die Möglichkeiten informieren.
Ich habe eine Behinderung oder Krankheit, die eine Anpassung des Auswahltests erfordert. Was soll ich tun?
Falls aufgrund Ihrer Behinderung oder Ihres Gesundheitszustands eine Anpassung der Auswahltests notwendig sein sollte, befolgen Sie bitte das auf unseren Gleichstellungsseiten beschriebene Antragsverfahren. Sie erfahren dort auch, welche Anpassungen möglich sind.
Bitte beachten Sie, dass angemessene Anpassungen nur nach Vorlage einer ärztlichen oder behördlichen Bescheinigung möglich sind, die Ihre Behinderung oder Krankheit attestiert.
Was muss ich im Falle technischer oder organisatorischer Probleme im Testzentrum unternehmen, wenn diese meinen Test/meine Leistung zu beeinträchtigen drohen?
Sollte ein Problem auftreten, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
- Bitten Sie eine Aufsichtsperson, das Problem zu lösen und zu protokollieren UND
- setzen Sie EPSO mit einer kurzen Problembeschreibung auf dem Kontaktformular innerhalb von drei Kalendertagen nach dem Test schriftlich in Kenntnis.
Wo finde ich weitere Informationen über die Tests?
Die vollständige Liste der Tests für ein bestimmtes Auswahlverfahren ist in der Bekanntmachung/Aufforderung enthalten.
Auf unserer Website finden sich Beispiele für die verschiedenen Tests.
Außer den Probetests stellt EPSO keinerlei vorbereitendes Lernmaterial oder Hinweise zur Durchführung der Tests zur Verfügung. Einige EU-Länder organisieren Kurse, um EU-Staatsangehörige auf die offenen Auswahlverfahren der europäischen Institutionen vorzubereiten. Mehr dazu erfahren Sie ebenfalls auf unserer Website.
Werden Reisekosten erstattet?
EPSO beteiligt sich nicht an den Reisekosten im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme an computergestützten oder Vor-/Zwischentests (d. h. Multiple-Choice-Tests, elektronische Postkorbübung und Übersetzungstests).
Bewerber/innen mit Wohnsitz außerhalb der EU, die zu einer Fallstudie oder einer schriftlichen Fachprüfung eingeladen werden, haben Anspruch auf einen Reisekostenzuschuss, wenn diese Prüfungen Teil des Assessment-Centers sind (siehe Bekanntmachung des Auswahlverfahrens).
Bei den Prüfungen im Assessment-Center können Sie, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, einen Antrag auf Reisekostenzuschuss stellen, nicht aber die Erstattung aller tatsächlich angefallenen Kosten beantragen (Artikel 2). Ein Aufenthaltskostenzuschuss ist im Übrigen nur dann vorgesehen, wenn mehrere Prüfungen des Assessment-Centers an zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder im Abstand von maximal drei Tagen stattfinden (Artikel 6). Gemäß den nachstehenden Bestimmungen sind die Kosten für Ihre Unterbringung vor und nach dem Assessment-Center nicht zuschussfähig:
- Bestimmungen über den finanziellen Beitrag zu den Reise- und Aufenthaltskosten von Personen, die zu Prüfungen im Rahmen eines allgemeinen oder sonstigen Auswahlverfahrens, zu einem Vorstellungsgespräch oder einer ärztlichen Untersuchung eingeladen werden (gültig für Auswahlverfahren, die ab dem 1. Januar 2018 veröffentlicht wurden)
Zu beachten: Sie haben ab dem Zeitpunkt Ihrer Prüfungen drei Monate Zeit, um Ihren vollständigen Antrag auf Reise- und Aufenthaltskostenzuschuss einzureichen.
Die Reisekosten werden in der Regel auf Grundlage der in Ihrem EPSO-Konto angegebenen Wohnanschrift berechnet.
Wenn Sie für einen Zuschuss infrage kommen, tun Sie bitte Folgendes:
- Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus: Formblatt „Rechtsträger“ (wählen Sie: „Natural Person“) und Formblatt „Finanzangaben“,
- drucken Sie diese Formulare aus und unterschreiben Sie sie,
- lassen Sie das Formular „Finanzangaben“ bei Ihrer Bank abstempeln,
- drucken Sie das Formblatt „Zuschuss“ aus, füllen Sie es aus und unterschreiben Sie es,
- senden Sie die vorgenannten Formulare mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses und den Reisebelegen an:
Europäisches Amt für Personalauswahl
Reisekosten für Bewerber/innen
L–107
B – 1049 Brüssel
Belgien
Mehr zur Beantragung eines Reise- bzw. Aufenthaltskostenzuschusses finden Sie hier.
Welche Anweisungen gibt es für die Durchführung der computergestützten Tests?
Bitte konsultieren Sie die Bekanntmachung oder den Aufruf zur Interessenbekundung Ihres Auswahlverfahrens, um die Anzahl der Fragen, die Dauer der Tests und die erforderliche Mindestpunktzahl zu erfahren.
Ankunft im Testzentrum:
Die Adresse des Testzentrums wird über den Link in Ihrer Buchungsbestätigung bekannt gegeben. Sie finden diese Bestätigung in Ihrem EPSO-Konto, sobald Sie einen Termin gebucht haben. Sie müssen sich mindestens 30 Minuten vor Ihrem Termin einfinden. Sollten Sie sich verspäten oder Ihren Termin versäumen, können wir die Verfügbarkeit Ihres Platzes nicht gewährleisten.
Im Vorfeld der Prüfung nehmen Sie bitte Folgendes zur Kenntnis: Welche Verhaltensregeln gelten in den Zentren, in denen die computergestützten Tests abgelegt werden?
Multiple-Choice-Tests:
Ihnen wird der erste verfügbare Platz zugewiesen. Bei früherer Ankunft erhalten Sie eventuell die Möglichkeit, Ihren Test vor der für Sie festgelegten Zeit zu absolvieren. Bei Verzögerungen um mehr als 30 Minuten aufgrund unvorhergesehener Ereignisse, die sich der Kontrolle unseres Auftragnehmers entziehen, z. B. aufgrund eines technischen Problems, können Sie das Testzentrum bitten, einen neuen Termin für Sie festzulegen.
Fallstudie, schriftliche Prüfung im Fachbereich und Übersetzungsprüfungen:
Es ist ratsam, für den Fall unerwarteter Verzögerungen mehr Zeit im Testzentrum einzuplanen. Je nach Art des Problems kann sich der Prüfungsplan verschieben, in Ausnahmefällen auch um mehrere Stunden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie nötigenfalls im Testzentrum selbst.
Überprüfung der Personalien:
Sie müssen Folgendes zum Testzentrum mitbringen:
- Ausdruck Ihrer Buchungsbestätigung aus ihrem EPSO-Konto,
- gültiger Identitätsnachweis mit einem Foto jüngeren Datums und Unterschrift, zum Beispiel: Reisepass, Personalausweis, Führerschein mit Foto, nationale/regionale Aufenthaltsgenehmigung, Militärausweis.
- Wenn der Identitätsnachweis mit Foto nicht unterschrieben ist, muss ein weiterer, unterschriebener Identitätsnachweis vorgelegt werden, zum Beispiel: Führerschein ohne Foto, Bank- oder Kreditkarte.
Die in den oben genannten Papieren angegebenen Personalien müssen mit denen in Ihrem EPSO-Konto übereinstimmen.
Testbeginn:
Eine Änderung oder ein Wechsel des Ihnen zugewiesenen Arbeitsplatzes ist nicht möglich.
Zu Testbeginn werden Sie aufgefordert, Ihren Namen zu bestätigen. Ist der Test nicht auf Ihren Namen ausgestellt, klicken Sie „No/Nein“ an und verständigen Sie umgehend eine Aufsichtsperson.
Alle Anweisungen in den Tests einschließlich der Einführung, der Einführungsbildschirme und der Umfrage sind normalerweise in Ihrer zweiten Sprache verfasst. Bei Tests für Linguisten kann dies anders sein.
Die Tests werden in den Sprachen durchgeführt, die Sie in Ihrem Bewerbungsformular angegeben haben. Sie können dies in Ihrem EPSO-Konto nachprüfen. Bitte beachten Sie, dass nach der Versendung Ihrer Bewerbung die Sprachoptionen nicht mehr geändert werden können.
Jeder Arbeitsplatz ist wie folgt ausgestattet:
- eine Notiztafel
- ein Markierungsstift
- eine Maus für Rechtshänder
- NUR FÜR Tests der CAST/P-Auswahlverfahren: ein tragbarer Taschenrechner mit grundlegenden Funktionen (wie unten abgebildet oder vergleichbar, je nach Standort Ihres Testzentrums) Da nur einfache Taschenrechner verwendet werden, liegt keine Anleitung mehr bei. Vor dem Beginn der Tests müssen Sie selbst sicherstellen, dass der Taschenrechner funktioniert und ihn gegebenenfalls zurücksetzen.
- ein Rechner auf dem Bildschirm (s. u., Abb. 4) bei Tests zum Zahlenverständnis
- Einweg-Ohrstöpsel (auf Anfrage)
- Gehörschutz (befindet sich oberhalb der Trennwände zwischen den Arbeitsstationen oder wird auf Anfrage ausgehändigt)
Bitte überprüfen Sie vor Beginn des Tests, ob alles funktioniert. Sollten Sie während der Tests Hilfe benötigen, machen Sie eine Aufsichtsperson auf sich aufmerksam, indem Sie die Hand heben.
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Einführung:
Vorab wird je nach Art des Tests in einer 5- bis 10-minütigen Einführung erläutert, wie Sie durch den Test navigieren und Ihre Antworten eingeben.
Testumgebung und Navigation werden in der Einführung ausführlich beschrieben. EPSO setzt daher voraus, dass die Bewerber/-innen damit vertraut sind und nimmt diesbezüglich keinerlei Beschwerden an.
Bei einigen Fragen müssen Sie möglicherweise bis ganz nach unten scrollen, um die gesamte Frage und alle Antworten zu sehen. Sobald Sie mit der Einführung durch sind, klicken Sie bitte auf „BEENDEN“, um mit dem Test zu beginnen.
Pausen und Beendigung der Tests:
Sie sollten alle Tests vollständig abschließen.
Eventuell sind Pausen vorgesehen. Den genauen zeitlichen Ablauf entnehmen Sie bitte dem Einladungsschreiben.
Achten Sie bitte darauf, nicht aus Versehen durch Klicken auf das Schaltfeld „BEENDEN“ Ihre Pause zu beenden, denn dadurch wird der Start des nächsten Tests ausgelöst.
Sollten Sie den Testraum zu einem anderen Zeitpunkt während der Tests verlassen (außerplanmäßige Unterbrechung), erhalten Sie keine zusätzliche Zeit.
Bei einigen Tests können Sie, wenn Sie früher fertig sind, den Raum leise verlassen, nachdem Sie eine Aufsichtsperson informiert haben.
Bei Betreten und Verlassen des Testraums müssen Sie sich stets in die Anwesenheitsliste ein- bzw. aus ihr austragen.
Umfrage:
Am Ende der Tests (außer elektronischer Postkorb) werden Sie gebeten, an einer kurzen fünfminütigen Umfrage teilzunehmen und darin Ihre Erfahrungen bei unseren Tests zu schildern. Dieser Abschnitt dient nicht dazu, Bemerkungen zu technischen Problemen oder Anträge auf Neutralisierung von Fragen einzugeben (siehe entsprechende „Häufig gestellte Fragen“). Die Umfrage wird nicht bewertet.
Nach den Tests:
Nach Beendigung Ihrer Tests erhalten Sie auf Anfrage eine Teilnahmebestätigung.
Im Testzentrum werden keine Testergebnisse mitgeteilt.
Nach Schließung des Testfensters werden die Ergebnisse durch Prometric ausgewertet, an EPSO gesandt und auf einer Sondersitzung des Prüfungsausschusses bestätigt. Dieses Verfahren dauert normalerweise einige Wochen.
Gegebenenfalls kann die Prüfphase verlängert werden.
Welche Verhaltensregeln gelten in den Zentren für computergestützte Tests?
Wer die nachstehenden Verhaltensregeln missachtet, wird des Testraums verwiesen und vom weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens ausgeschlossen.
Die Vorschriften für Prometric-Testzentren (an den Tagen der Tests auch im Testzentrum erhältlich) und alle Anweisungen des Personals des Testzentrums sind einzuhalten.
Jede Testsitzung erfolgt unter Aufsicht und wird videoüberwacht. Um ein sicheres Testumfeld zu gewährleisten, schreiten Aufsichtspersonen regelmäßig die Gänge zwischen den Tischen ab, an denen die Bewerber/-innen ihre Tests absolvieren.
Essen und Getränke sind nur im Warteraum zugelassen, nicht im Testraum. In den Testzentren werden keinerlei Erfrischungen angeboten.
Bei den Prüfungen dürfen Sie nur die vom Testzentrum zur Verfügung gestellten Hilfsmittel und Geräte benutzen.
Alle verbotenen Gegenstände (z. B. Uhren, Papier und Stifte, Bücher, Notizen, Anleitungen, Aktentaschen, Taschen, Taschenrechner, Computer, Laptops, Tablets, Mobiltelefone, MP3-Spieler, Kameras usw.) müssen in den bereitgestellten Schließfächern eingeschlossen und – sofern sie Geräusche erzeugen – ausgeschaltet werden. Bei einigen Übersetzungstests dürfen die Bewerber/-innen – sofern ausdrücklich in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens erwähnt – ihre eigenen Wörterbücher mitbringen. Siehe auch unter „Häufig gestellte Fragen“: Can I bring my dictionaries for translation tests?.
Sie müssen gegebenenfalls Ihre Sehhilfen (Brillen) zwecks einer genauen Sichtprüfung abnehmen.
Schmuck mit Ausnahme von Trau- oder Verlobungsringen ist im Testraum verboten.
Kleidung oder Schmuck, die mit Erlaubnis im Testraum getragen werden, dürfen zu keinem Zeitpunkt abgelegt werden. Abgelegte Kleidungs- oder Schmuckstücke müssen in Ihrem Schließfach aufbewahrt werden.
Weder Prometric noch EPSO haften für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände im Testzentrum.
Schwangere Bewerberinnen sind vom Sicherheitsscan befreit – unterrichten Sie das Prometric-Personal bitte über ihren Zustand.
Es ist strengstens verboten, Kopien oder andere Aufzeichnungen der Testinhalte anzufertigen oder sie öffentlich zugänglich zu machen. Alle Testinhalte verbleiben im Besitz von EPSO.
Das Rauchen im Prüfungsraum ist strengstens verboten.
Bitte sprechen Sie nicht im Testraum. Sollten Sie während des Tests Hilfe benötigen, heben Sie Ihre Hand, um eine Aufsichtsperson zu benachrichtigen.
Unhöfliches, missbräuchliches, herabwürdigendes oder einschüchterndes Verhalten gegenüber dem Personal oder anderen Bewerber/-innen ist nicht gestattet und kann zum Ausschluss vom Auswahlverfahren führen.
Wie buche ich einen computergestützten Test?
Sie werden über Ihr EPSO-Konto oder die EPSO-Website über Anfang und Ende des Buchungszeitraums informiert. Nur während dieses Buchungszeitraums ist ein Link zum Buchungssystem des Auftragnehmers in Ihrem EPSO-Konto aktiv.
Je nach Verfügbarkeit können Sie Datum, Zeitpunkt, Land und Testzentrum selbst auswählen. Bitte beachten Sie jedoch, dass nicht alle Testzentren jederzeit zur Verfügung stehen. Die Kapazitätsplanung der verschiedenen Testzentren richtet sich nach deren Öffnungszeiten, der Zahl der vorhandenen Arbeitsstationen sowie der Zahl der Bewerber/-innen, die das betreffende Zentrum ausgewählt haben.
Für bestimmte Tests (Übersetzungsprüfungen, elektronischer Postkorb) ist die Anzahl der Testdaten beschränkt. Die Fallstudie und die Prüfung im Fachbereich werden normalerweise für alle Bewerber/-innen am selben Tag organisiert.
Sie können ein anderes Testzentrum als dasjenige auswählen, das Sie in Ihrem Bewerbungsformular genannt haben.
Sobald der Buchungslink aktiviert ist, finden Sie die Liste der verfügbaren Testzentren – in allen EU-Mitgliedstaaten und bei einigen Verfahren auch weltweit – auf der Website von Prometric. Falls Sie nicht innerhalb des Buchungszeitraums buchen, gilt Ihre Bewerbung als zurückgezogen.
Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihr EPSO-Konto, da Sie keine E-Mail-Benachrichtigung erhalten, wenn der Link für die Buchung aktiviert worden ist.
Sie müssen die Buchung bis zum letzten Bildschirm vollständig durchführen. Wenn keine Bestätigungsnummer erstellt wurde und Sie keine E-Mail von unserem Auftragnehmer erhalten, haben Sie Ihre Buchung nicht ordnungsgemäß abgeschlossen.
Alle Bewerber/-innen erhalten die gleiche Anzahl von Tagen, innerhalb deren sie einen Zulassungstest buchen können. Der Zeitpunkt ihrer Bewerbung ist dabei unerheblich.
Bitte konsultieren Sie die Screenshots, die das Buchungsverfahren schrittweise erläutern.
Was passiert, nachdem ich meine Tests gebucht habe?
Unmittelbar nach der Buchung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail von Prometric. Andernfalls überprüfen Sie bitte Ihren Spamfilter bzw. den Ordner für unerwünschte Mails.
Der in der Bestätigungs-E-Mail angegebene Prüfungscode für die Multiple-Choice-Tests und den elektronischen Postkorb entspricht Ihrer zweiten Sprache, also der Sprache für die Anweisungen in der Testumgebung. Für die Fallstudie, die schriftliche Prüfung im Fachbereich und die Übersetzungsprüfungen enthält dieser Code auch zusätzliche Informationen über die Prüfungssprache und die Tastatur.
Eine Buchungsbestätigung wird innerhalb von 48 Stunden nach der Buchung ebenfalls in Ihr EPSO-Konto hochgeladen. Wir empfehlen Ihnen, diese Bestätigung auszudrucken und zusammen mit einem Identitätsnachweis zum Testzentrum mitzubringen (siehe Anweisungen für die Durchführung der computergestützten Tests).
Wie ändere ich den Termin für einen computergestützten Test?
Während der Buchungs- und der Testphase können Sie Ihren Termin für den Multiple-Choice-Test ändern. Allerdings muss ein anderer Termin frei sein, und es gelten folgende Bedingungen:
- Sie müssen warten, bis Ihre ursprüngliche Buchungsbestätigung in Ihrem EPSO-Konto hochgeladen wurde (normalerweise innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung), da sie die Bestätigungsnummer und den Code enthält, den Sie für die Terminänderung benötigen.
- Sie können Ihren Termin bis zum Tag vorher ändern.
- Sie können nur aus den im System angezeigten Terminen auswählen.
- Sie können ein anderes Testzentrum auswählen, sofern freie Plätze vorhanden sind.
- Sie müssen das Verfahren für die Terminänderung bis zum letzten Bildschirm vollständig durchführen; bis dahin bleibt Ihr ursprünglicher Termin gültig.
- Sie müssen die aktualisierte Bestätigung ausdrucken und zum Testzentrum mitbringen.
Bitte klicken Sie auf den Link in der Buchungsbestätigung in Ihrem EPSO-Konto, um das Buchungsmanagementsystem von Prometric aufzurufen.
Hier finden Sie die Screenshots, die das Umbuchungsverfahren schrittweise erläutern.
Außergewöhnliche Umstände
Unter außergewöhnlichen Umständen, beispielsweise im Falle einer schweren Krankheit, Kindsgeburt, Tod eines Ehepartners, Kindes, Elternteils oder Geschwisters, kann EPSO eine Buchungsänderung nach Verfügbarkeit freier Termine genehmigen.
Selbst unter außergewöhnlichen Umständen sind Umbuchungen in folgenden Fällen nicht möglich:
- in den letzten 7 Tagen eines Testzeitraums von über 14 Tagen
- in den letzten 3 Tagen eines höchstens 14-tägigen Testzeitraums
Sie sollten EPSO umgehend benachrichtigen und sowohl Ihre Bewerbernummer als auch alle erforderlichen Nachweise vorlegen, zum Beispiel ein ärztliches Attest, das unbedingt für das Datum des Termins gelten muss.
Sie werden über die entsprechende Entscheidung informiert. Bitte beachten Sie, dass nur hinreichend begründete und wirklich außergewöhnliche Umstände berücksichtigt werden.
Eine Buchungsänderung ist nicht möglich für Fallstudien, schriftliche Prüfungen im Fachbereich, den elektronischen Postkorb und Übersetzungsprüfungen.
Wie ziehe ich meine Anmeldung für einen computergestützten Test zurück?
Sollten Sie sich entschließen, nicht am Test teilzunehmen, stornieren Sie Ihren Termin, um den Platz für eine andere Bewerberin/einen anderen Bewerber frei zu machen. Dies können Sie online bis zu 48 Stunden vor dem Termin erledigen.
Dieser Schritt ist nicht widerrufbar. Ihre Teilnahme am Auswahlverfahren wird dadurch automatisch beendet.
Das Buchungsmanagementsystem von Prometric ist über den Link im Bestätigungsschreiben für Ihre Buchung in Ihrem EPSO-Konto zu erreichen.
Bitte konsultieren Sie die Screenshots, die das Verfahren für eine Terminstornierung schrittweise erläutern.
An wen wende ich mich mit technischen Problemen bei der Buchung für computergestützte Tests?
Wenn Sie bei der Buchung, Umbuchung oder Stornierung Ihrer computergestützten Tests Probleme haben, wenden Sie sich bitte per Telefon über eine der nachstehenden Nummern (gebührenfrei bei den meisten Telekommunikationsanbietern) direkt an Prometric:
Österreich: 0800 201 768
Belgien: 0800 80293
Bulgarien: 00800 1104423
Kroatien: 0800 222 354
Zypern: 800 91198
Tschechien: 800 900 549
Dänemark: 8060 0064
Estland: 800 0044 235
Finnland: 0800 97543
Frankreich: 0805 54 03 72
Deutschland: 0800 101 5487
Griechenland: 00800 4414 0600
Ungarn: 06 80 981 361
Irland: 1800 882 168
Italien: 800 917 585
Lettland: 800 2565
Litauen: 8800 30392
Luxemburg: 0800 26701
Malta: 800 62442
Niederlande: 0800 020 0951
Polen: 00800 4411 842
Portugal: 800 207 477
Rumänien: 0800 894557
Slowakei: 0800 004 493
Slowenien: 0800 80871
Spanien: 900 811 189
Schweden: 201 701 533
Sie können auch die Nummer + 31 320 239 575 wählen. Bitte beachten Sie, dass dies keine gebührenfreie Nummer ist.