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Europäischer Ausschuss der Regionen: Studienaufenthalte

Bewerbungsschluss
no deadline for application
Dienstort(e): 
Brüssel (Belgien)

Studierende, die ihr Projekt abschließen oder einfach nur wissen möchten, wie Kommunal- und Regionalbehörden EU-Recht in Bereichen wie Staatsbürgerschaft, Kohäsion, Klimawandel, öffentliches Beschaffungswesen oder Sicherheit mitgestalten, können sich für einen kurzfristigen Studienaufenthalt bewerben. Studienaufenthalte sind eine hervorragende Möglichkeit, sich mit der geografischen Dimension der EU-Politik vertraut zu machen. Sie bieten auch Gelegenheit, die akademische Theorie bei einem beratenden EU-Gremium in der Praxis anzuwenden.

Studienaufenthalte sind unbezahlte Praktika. Um für einen Studienaufenthalt infrage zu kommen, müssen Sie entweder:

  • die Finanzierung durch eine andere Einrichtung (Universität, öffentliche/private Einrichtung oder NRO) in Form eines Stipendiums, Darlehens o. ä. belegen
  • oder nachweisen, dass der Studienaufenthalt integraler Bestandteil Ihres Studiums ist (z. B. im Rahmen der Dissertationsforschung oder zum Abschluss Ihres Studiums).

Bewerben können sich: EU-Bürger/innen.

Drittstaatsangehörige (einschließlich Großbritannien) können sich bewerben und in Ausnahmefällen berücksichtigt werden, namentlich dann, wenn ihre Bewerbung für den AdR von besonderem Interesse ist, und sie nach belgischem Einwanderungsrecht in Belgien leben und arbeiten dürfen.

Die Bewerber/innen müssen über einen Bachelor-Abschluss verfügen oder die Hälfte eines Bachelor-Studiums absolviert haben, das als relevant für die Arbeit des AdR angesehen werden kann.

Sie müssen eine der EU-Amtssprachen hervorragend beherrschen und befriedigende Französisch- oder Englischkenntnisse haben.

Dauer: 1–4 Monate (kann je nach verfügbaren Mitteln auf 6 Monate verlängert werden)

Beginn: jederzeit, nach Vereinbarung