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Arten von Beschwerden

ARTEN VON BESCHWERDEN 

PHASE DES AUSWAHLVERFAHRENS

WAS KANN ANGEFOCHTEN WERDEN?

WESSEN ENTSCHEIDUNG WIRD ANGEFOCHTEN?

VERFAHREN

BETEILIGTE AKTEURE (WER BEARBEITET? / WER ENTSCHEIDET?)

ERGEBNIS

ANTRAG AUF NEUTRALISIERUNG

Computergestützte Multiple-Choice-Tests

Abgefragte Inhalte

Prüfungsausschuss (genehmigt Inhalte)
 

Antrag an EPSO binnen 3 Kalendertagen nach dem betreffenden Test

Überprüfung durch Prüfungsausschuss

/

Entscheidung durch Prüfungsausschuss

Bei Neutralisierung einer Frage werden die Punkte auf die übrigen Fragen neu verteilt.

ANTRAG AUF ÜBERPRÜFUNG

Zulassung

Entscheidung, Sie nicht zum Auswahlverfahren zuzulassen

Prüfungsausschuss

Antrag an EPSO binnen 10 Kalendertagen nach Mitteilung der Entscheidung über Ihr EPSO-Konto

Überprüfung durch Prüfungsausschuss
/
Entscheidung durch Prüfungsausschuss

Gegebenenfalls Wiederzulassung in der Phase des Auswahlverfahrens, in der der Ausschluss erfolgte

Talentfilter

Festlegung Ihrer Talentfilterergebnisse

Vorauswahltest

Festlegung Ihrer Testergebnisse

Assessment-Center

Festlegung Ihrer Testergebnisse

VERWALTUNGSBESCHWERDE (ART. 90 ABS. 2)

Jede

Entscheidung mit negativen Auswirkungen auf Ihren Rechtsstatus als Bewerber*in

Prüfungsausschuss oder Anstellungsbehörde

Verwaltungsbeschwerde an die Anstellungsbehörde (d. h. den Direktor von EPSO) innerhalb von drei Monaten nach Mitteilung der angefochtenen Entscheidung

Bearbeitung der Beschwerde durch EPSO-Rechtsabteilung, erforderlichenfalls in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss oder anderen betroffenen Akteuren

/

Entscheidung durch Anstellungsbehörde

Entscheidungen des Prüfungsausschusses können von der Anstellungsbehörde aufgrund von Verwaltungsbeschwerden nicht aufgehoben oder geändert werden. Stellt die Direktorin von EPSO einen Verfahrensfehler oder einen offensichtlichen Bewertungsfehler fest, so wird der Fall zur Neubewertung an den Prüfungsausschuss zurückverwiesen.

GERICHTLICHE RECHTSBEHELFE

Jede

Entscheidung mit negativen Auswirkungen auf Ihren Rechtsstatus als Bewerber*in

Prüfungsausschuss oder Anstellungsbehörde

Klage beim Gericht der Europäischen Union innerhalb von drei Monaten und zehn Tagen nach Mitteilung der angefochtenen Entscheidung

Bearbeitung der Klage durch EPSO-Rechtsabteilung in Zusammenarbeit mit dem juristischen Dienst der Kommission

/

Entscheidung durch das Gericht

Das Gericht kann die angefochtene Entscheidung für nichtig erklären, aber nicht ändern.

BESCHWERDE BEIM/BEI DER EUROPÄISCHEN BÜRGERBEAUFTRAGTEN

Jede

Mutmaßlicher Missstand in der Verwaltungstätigkeit

Entfällt

Beschwerde direkt an den/die Europäische*n Bürgerbeauftragte*n innerhalb von zwei Jahren nach dem Datum, an dem der/die Beschwerdeführer*in Kenntnis der Umstände erhalten hat, auf die sich die Beschwerde bezieht

Bearbeitung der Beschwerde durch EPSO-Rechtsabteilung in Zusammenarbeit mit der Dienststelle des/der Europäischen Bürgerbeauftragten

/

Empfehlungen des/der Bürgerbeauftragten

Der/die Bürgerbeauftragte gibt Empfehlungen zur Abstellung des mutmaßlichen Missstands ab.

TECHNISCHE BESCHWERDE

Jede

Technische Panne/organisatorisches Problem

Entfällt

Siehe Bekanntmachung des Auswahlverfahrens

EPSO

Prüfungsausschuss wird über die von EPSO getroffene Entscheidung unterrichtet (z. B. Wiederholung von Tests)