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Vielfalt, Inklusion und Gleichstellung

Colleagues with a disability and of different backgrounds

Die Förderung von Inklusion, Gleichstellung und Vielfalt ist der Europäischen Union ein zentrales Anliegen. Von diesen Werten geleitet, möchte die EU qualifizierte Bewerber/innen mit möglichst unterschiedlichen Hintergründen für sich gewinnen.

Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) bemüht sich aktiv darum, die Vielfalt des Talentpools in den Institutionen zu erhöhen, damit der europäische öffentliche Dienst repräsentativ für den Facettenreichtum der EU-Bevölkerung ist, der seine Arbeit letztlich dient.

In den EU-Rechtsvorschriften fest verankert ist das Verbot jeglicher Form der Diskriminierung, sei es aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen Herkunft, des sozioökonomischen Hintergrunds, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung oder sonstiger Merkmale.

Bei seinen Auswahlverfahren setzt sich EPSO dafür ein, allen Bewerberinnen und Bewerbern die gleichen Möglichkeiten und freien Zugang zu bieten, damit alle die gleichen Chancen haben, ihre Fähigkeiten unter Beweis zu stellen, und gleichberechtigt teilnehmen können.

EPSO ist entschlossen, jedwede Hemmnisse etwa aufgrund einer Behinderung zu ermitteln und zu beseitigen und mögliche Benachteiligungen oder Diskriminierungen auszuschließen.

Der konstante Einsatz der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU für Vielfalt und Inklusion setzt sich auch am Arbeitsplatz fort, an dem jeder Einzelne geschätzt und respektiert wird und die Vielfalt als eine Quelle der Bereicherung und Innovation gilt.

Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite Chancengleichheit.