Ich bin nicht Staatsangehörige/r eines der EU-Mitgliedstaaten. Kann ich mich bewerben?
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Nein, Sie können nur zugelassen werden, wenn Sie zum Zeitpunkt der Validierung Ihrer Bewerbung die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen. Eine gültige Aufenthaltserlaubnis wird nicht als Nachweis der Staatsangehörigkeit anerkannt.