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Was ist ein „Prüfungsausschuss“?

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Jedes Auswahlverfahren für EU-Beamte hat einen eigenen Prüfungsausschuss. Jedem Prüfungsausschuss gehören Beamte der EU-Organe und -Einrichtungen an, die vom EPSO betreut werden. Die Mitgliedschaft erfolgt freiwillig im Anschluss an einen speziellen Aufruf zur Interessenbekundung. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden förmlich von ihrer Dienststelle ernannt. Um als Mitglieder des Prüfungsausschusses bestätigt zu werden, dürfen sie sich in keinem Interessenkonflikt in Bezug auf ihr Auswahlverfahren befinden.

Bei bis zum 31. Dezember 2022 veröffentlichten Auswahlverfahren setzen sich die Prüfungsausschüsse in der Regel aus ständigen und nichtständigen Mitgliedern zusammen. Ständige Mitglieder sind EU-Beamte, die von ihrer Dienststelle in der Regel für zwei oder vier Jahre zu EPSO abgeordnet werden. Nichtständige Mitglieder sind EU-Beamte, die von ihrer Dienststelle für ein bestimmtes Auswahlverfahren ernannt werden, z. B. aufgrund ihrer fachlichen oder sprachlichen Kompetenz. Bei Auswahlverfahren, die nach dem 1. Januar 2023 veröffentlicht wurden, sitzen nicht mehr systematisch ständige Mitglieder im Prüfungsausschuss. Nach und werden den Prüfungsausschüssen nur nichtständige Mitglieder angehören.

Die ernannten Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vor Aufnahme ihrer Tätigkeit methodisch in puncto Auswahl und Bewertung geschult und auch in den verschiedenen Phasen des jeweiligen Auswahlverfahrens weiterhin vom EPSO-Psychologenteam gezielt geschult und betreut.

Die Prüfungsausschüsse entscheiden über den Schwierigkeitsgrad der Tests und genehmigen deren Inhalte, stellen fest, ob die Bewerber/innen die jeweiligen Zulassungskriterien erfüllen, vergleichen die Leistungen und wählen die besten Bewerber/innen unter Berücksichtigung der in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens festgelegten Anforderungen aus. Die Arbeiten der Prüfungsausschüsse sind geheim. Bei ihrer Arbeit werden sie von EPSO flankiert.