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Was ist eine „Bekanntmachung eines Auswahlverfahrens“?

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Die EU-Organe wählen mittels allgemeiner Auswahlverfahren Bewerber/innen für unbefristete Verträge aus. Jedes dieser Auswahlverfahren wird durch Veröffentlichung einer entsprechenden Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union sowie auf der EPSO-Website bekannt gegeben. Die Bekanntmachung eines Auswahlverfahrens umfasst eine ausführliche Beschreibung des Anforderungsprofils sowie die Mindestanforderungen an die Ausbildung (und manchmal Arbeitserfahrung). Ferner enthält sie Hinweise auf die Tests und Prüfungen (zur Beurteilung Ihrer beruflichen Fähigkeiten und einer Reihe von Kernkompetenzen), die während des Auswahlverfahrens stattfinden. Sie enthält auch Informationen und Anweisungen zur Teilnahme an dem allgemeinen Auswahlverfahren. Bekanntmachungen eines Auswahlverfahrens werden in der Regel am ersten Tag des jeweiligen Bewerbungszeitraums veröffentlicht.

Angesichts der sehr großen Bewerberzahl ist dies nach Ansicht des EPSO der fairste und transparenteste Weg, Bewerber/innen auszuwählen. Deshalb können Initiativbewerbungen nicht berücksichtigt werden.