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Warum ist meine Punktzahl in der Vorauswahlprüfung so gering?

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Zunächst einmal ist Ihre persönliche Auffassung davon, wie Ihre Prüfung zu bewerten gewesen wäre, subjektiv und kann die Bewertung durch den Prüfungsausschuss nicht ersetzen. Sie stellt keinen unwiderlegbaren Beweis eines eindeutigen Fehlers des Prüfungsausschusses dar.

Folgende Gründe können für die Beurteilungsentscheidung des Prüfungsausschusses, die sich auf zuvor festgelegte Auswahlkriterien und Bemerkungen der Bewerter stützt, ausschlaggebend gewesen sein:

Bei Übersetzungsprüfungen führen folgende Mängel zu Punktabzug:

  • Auslassungen
  • Sinn-, Grammatik- und Terminologiefehler; falsches Sprachregister
  • ungenaue Wiedergabe
  • ungeeignete Wortwahl
  • Unvollständigkeit
  • usw.

Bitte beachten Sie auch die folgenden rechtlichen Gesichtspunkte:

  • Die Benotung erfolgt in der Regel anonym durch qualifizierte Bewerter auf der Grundlage eines Benotungsrasters.
  • Für die Bewerter gelten hinsichtlich der Qualitätsstandards strenge Vorgaben.
  • Fehler führen zu Punktabzug (Übersetzungsprüfungen).