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Mir wurden in verschiedenen Auswahlverfahren für die gleiche Kompetenz unterschiedliche Punktzahlen gegeben. Es muss ein Versehen bei der Bewertung vorliegen!

Sie können eine Entscheidung über Ihre Leistung in einer bestimmten Prüfung nicht anhand der bei einem anderen Auswahlverfahren erzielten Ergebnisse anfechten.