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EPSO hat diesbezüglich keine Vorschriften oder Beschränkungen festgelegt.
Ein Prüfungsausschuss kann die Muttersprache im konkreten Fall nicht überprüfen, da sie nicht immer mit der Staatsangehörigkeit übereinstimmt. Manche Bewerber/-innen können mehrere Muttersprachen haben, während andere eine Prüfung vielleicht lieber in ihrer gewohnten Arbeitssprache als in einer zu Hause gesprochenen Sprache ablegen.
Die EU-Institutionen haben sich daher darauf geeinigt, die Entscheidung über die bei diesen Prüfungen zu verwendende Sprache den Bewerberinnen und Bewerbern selbst zu überlassen.
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