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Falls aufgrund Ihrer Behinderung oder Ihres Gesundheitszustands eine Anpassung der Auswahltests notwendig sein sollte, befolgen Sie bitte das auf unseren Gleichstellungsseiten beschriebene Antragsverfahren. Sie erfahren dort auch, welche Anpassungen möglich sind.
Bitte beachten Sie, dass angemessene Anpassungen nur nach Vorlage einer ärztlichen oder behördlichen Bescheinigung möglich sind, die Ihre Behinderung oder Krankheit attestiert.