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Aufgrund meiner Behinderung / Krankheit sind besondere Vorkehrungen an meinem Arbeitsplatz notwendig. An wen kann ich mich wenden?

EPSO leitet aus Gründen des Datenschutzes und der Nichtdiskriminierung keinerlei Informationen über Ihre Behinderung und besonderen Bedürfnisse an die einstellenden Dienststellen weiter.

Falls aufgrund Ihrer Behinderung oder Krankheit besondere Vorkehrungen erforderlich bzw. spezifische Bedürfnisse zu berücksichtigen sind, müssen Sie Ihren künftigen Arbeitgeber direkt bei der Einstellung darüber informieren.

Wenn Sie über etwaige Fördermaßnahmen bestimmter Arbeitgeber für Menschen mit Behinderungen informiert werden möchten, kreuzen Sie bitte das entsprechende Kästchen in Ihrem EPSO-Konto an. In diesem Fall werden lediglich Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse an die einstellenden Dienststellen weitergeleitet.