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Wie kann ich es den Behörden meines Mitgliedstaats ermöglichen, mir Unterstützung bei der Vorbereitung des Auswahl- und des Einstellungsverfahrens anzubieten?

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Bewerber/innen bei EPSO-Auswahlverfahren können die Offenlegung ihrer Kontaktdaten gegenüber den nationalen Behörden ihrer Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen, damit diese ihnen Unterstützung beim Auswahl- und Einstellungsverfahren anbieten können, zum Beispiel Schulungen, Informationsveranstaltungen, oder Veröffentlichungen.

Die Bewerber/innen können sich im entsprechenden Teil ihres elektronischen Bewerbungsformulars für oder gegen diese Möglichkeit entscheiden. Diese Entscheidung gilt nur für das betreffende Auswahlverfahren; sie muss also für jede neue Bewerbung erneut getroffen werden.

Wenn Sie die entsprechende Frage in Ihrem Bewerbungsformular mit „Ja“ beantworten, ermächtigen Sie EPSO, Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre E-Mail-Adresse und die Referenz des Auswahlverfahrens, für das Sie sich bewerben, an die nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten weiterzuleiten, deren Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Diese Daten sollen es Ihren nationalen Behörden ermöglichen, sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen, um Ihnen im Rahmen des Auswahl- und Einstellungsverfahrens, für das Sie sich beworben haben, Unterstützung anzubieten.

Die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Ihre nationalen Behörden unterliegt der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG, insbesondere deren Artikel 7 und 9.

Wenn Sie die entsprechende Frage in Ihrem Bewerbungsformular mit „Ja“ beantworten, erlauben Sie außerdem den nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten, deren Staatsangehörigkeit Sie besitzen, Ihre oben genannten personenbezogenen Daten zu dem Zweck zu verarbeiten, Ihnen für das Auswahl- und Einstellungsverfahren, für das Sie sich beworben haben, Unterstützung anzubieten. Ihre nationalen Behörden können Ihre Daten für die Dauer Ihrer Teilnahme an dem betreffenden Auswahlverfahren, gegebenenfalls bis zum Ablauf der Ihren Namen enthaltenden Reserveliste des Auswahlverfahrens oder bis zum Widerruf Ihrer Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten verarbeiten.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unterliegt der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung).

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit zurückziehen, indem Sie ein entsprechendes Schreiben an die zuständigen Behörden in Ihrem Mitgliedstaat richten. Wichtiger Hinweis: Wenn Sie ihre Einwilligung zurückziehen, nachdem Ihre Daten bereits von EPSO an Ihren Mitgliedstaat übermittelt wurden, verhindern Sie lediglich die künftige Verarbeitung Ihrer Daten. Die Rechtmäßigkeit einer früheren Verarbeitung auf der Grundlage Ihrer Zustimmung vor dem Widerruf wird dadurch nicht infrage gestellt.

Wenn Sie EPSO gestatten, Ihre personenbezogenen Daten an Ihre nationalen Behörden weiterzuleiten, bedeutet dies nicht, dass Sie verpflichtet sind, Unterstützungsangebote anzunehmen, die diese Behörden an Sie richten.

Wenn Sie EPSO gestatten, Ihre personenbezogenen Daten an Ihre nationalen Behörden weiterzuleiten, bedeutet dies nicht, dass diese Behörden dazu verpflichtet sind, sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen oder Ihnen Hilfe anzubieten – dies liegt voll und ganz im Ermessen des EU-Mitgliedstaats, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen.