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Nein. Die Erstellung von mehr als einer Bewerbung für dasselbe Profil, auch mit verschiedenen Zielsprachen, ist nicht gestattet.
Sie können im Anmeldeformular unter „Sprachkenntnisse“ alle Ihre Sprachen angeben, wenn Sie über ausreichende Kenntnisse in mehr als zwei Amtssprachen verfügen. Dies ermöglicht es den einstellenden Dienststellen, Ihre Bewerbung entsprechend ihrem besonderen Bedarf zu berücksichtigen.