Fragekategorien:
Nein, Sie können sich nur für eine der beiden Besoldungsgruppen bewerben. Die Wahl ist zum Zeitpunkt der elektronischen Bewerbung zu treffen und kann nicht mehr geändert werden, nachdem Sie Ihren Online-Bewerbungsbogen validiert haben.
Der Prüfungsausschuss kann Ihre Bewerbung für eine Einstellung in die Besoldungsgruppe AST/SC 2 jedoch der Besoldungsgruppe AST/SC 1 zuweisen. Diese Neuzuordnung kann nur während der Prüfung Ihrer Teilnahmeberechtigung unter ganz bestimmten Bedingungen vorgenommen werden, die in Punkt 4 der Bekanntmachung im Einzelnen aufgeführt sind.