Sollte der Prüfungsausschuss Sie nach einer Überprüfung wieder zum Verfahren zulassen, würde dies ungeachtet des Verlaufs des Prüfungsverfahrens in der Phase geschehen, in der Sie ausgeschlossen wurden.
Was geschieht, wenn ich nach einer Überprüfung wieder zum Verfahren zugelassen werde, dieses jedoch bereits die nächste Phase erreicht hat?
Ich habe einen Antrag auf Überprüfung gestellt und noch keine Antwort erhalten – soll ich eine Erinnerung schicken?
Wenn Sie nach dem Versenden Ihrer Beschwerde eine Empfangsbestätigung erhalten haben, sollten Sie nur dann eine Erinnerung schicken, wenn seitdem beträchtliche Zeit vergangen ist.
Die Bearbeitung der Anträge auf Überprüfung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Der Prüfungsausschuss muss zwecks einer Entscheidung zusammenkommen, und erst danach können die Antworten formuliert und versandt werden.
Ich hatte aufgrund meiner Behinderung Schwierigkeiten während des Auswahlverfahrens bzw. beim Zugang zur EPSO-Website. An wen kann ich mich wenden, um meine Bemerkungen und Empfehlungen vorzubringen?
Accessibility is very important to EPSO. We continually work to improve the accessibility of our communication and selection procedures.
However, if you run into difficulties linked to the accessibility of your EPSO account or our website, please contact us to share your observations and recommendations.
If necessary, EPSO produces adapted formats accessible to assistive technology
Your feedback is essential to us. It helps us improve our services by making them more accessible to everyone.
You can find out more about EPSO's work to improve accessibility on our equal opportunities webpage.
Nach meinem Empfinden wurde ich beim Auswahlverfahren diskriminiert und unfair behandelt. Was kann ich tun?
EPSO legt großen Wert auf Gleichstellung, Vielfalt und Inklusion und bemüht sich, allen Bewerberinnen und Bewerbern Chancengleichheit, Gleichbehandlung und gleichen Zugang zu gewährleisten.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, genetischer Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung eine ungerechte oder diskriminierende Behandlung erfahren haben, so nehmen Sie bitte Kontakt auf und teilen Sie uns Ihre Erfahrungen und Eindrücke mit.
Wir nehmen Rückmeldungen von Bewerberinnen und Bewerbern sehr aufmerksam zur Kenntnis, denn auf sie zielen unsere personalpolitischen Strategien zu Gleichstellung, Vielfalt und Inklusion ab. Weitere Informationen darüber, wie wir diese Politik in die Praxis umsetzen, finden Sie auf unserer Internetseite zum Thema Chancengleichheit.
Welche Art von Beschwerde entspricht meinem Fall?
Als Bewerber/-in mit validierter Anmeldung zu einem oder mehreren offenen EPSO-Auswahlverfahren können Sie verschiedene Arten von Beschwerden einreichen.
Die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens enthält eine umfassende Übersicht über die verschiedenen Arten, in denen Sie Beschwerde erheben können.
Kann ich mich beim Europäischen Bürgerbeauftragten beschweren?
Bewerber/-innen können binnen zwei Jahren ab dem Datum, an dem ein mutmaßlicher Missstand in der Verwaltungstätigkeit eingetreten ist, dagegen Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten einreichen.
Kann ich Entscheidungen gerichtlich anfechten?
Bewerber/-innen können gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses oder der Anstellungsbehörde, die sich nachteilig auf ihren Rechtsstatus als Bewerber/-innen auswirken, klagen.
Die Klage ist innerhalb von drei Monaten und zehn Tagen nach Zustellung der angefochtenen Entscheidung an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union zu richten.
Dieses kann die angefochtene Entscheidung für nichtig erklären, jedoch nicht ändern.
Kann ich (zu demselben Thema) eine Verwaltungsbeschwerde (gemäß Artikel 90) einreichen bevor ich den Prüfungsergebnisbescheid erhalte ?
Nein. Erforderlichenfalls sollte eine solche Beschwerde nach Eingang des Prüfungsergebnisbescheids eingereicht werden. Die Verwaltungsbeschwerde gemäß Artikel 90 muss sich auf eine Entscheidung stützen, die sich nachteilig auf Ihren Rechtsstatus als Kandidat auswirkt, d. h. in diesem Fall die ablehnende Antwort des Prüfungsausschusses bezüglich einer Überprüfung. Für die Einreichung einer Beschwerde gemäß Artikel 90 gilt eine Frist von maximal drei Monaten ab Zustellung der Entscheidung, die Sie anfechten möchten.
Was geschieht, wenn ein/e Kandidat/-in eines der Mitglieder des Prüfungsausschusses kennt?
Der/die Kandidat/-in sollte EPSO unverzüglich verständigen, damit die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden können, um einen Interessenkonflikt zu vermeiden.
Kann ich eine Kopie meiner unkorrigierten Testunterlagen bekommen?
Ja, außer in Fällen, in denen die Testinhalte noch einmal verwendet werden sollen. Dies erfahren Sie im Voraus in der Bekanntmachung zum Auswahlverfahren und/oder im Einladungsschreiben zum betreffenden Test.
Kann ich eine Kopie der Bewertungskriterien oder -raster oder der benoteten Prüfungsunterlagen oder genauere Informationen zur Benotung anfordern?
Nein. Diese unterliegen gemäß Beamtenstatut der Geheimhaltung der Arbeiten des Prüfungsausschusses.
In welchem Fall kann ich einen Antrag auf Überprüfung stellen?
Sie können jede Entscheidung des Prüfungsausschusses oder von EPSO anfechten, die Auswirkungen auf Ihr Weiterkommen im Auswahlverfahren hat, wenn Sie der Auffassung sind, dass ein wesentlicher Fehler vorliegt oder die Regeln des Auswahlverfahrens verletzt wurden.
Sie haben die Informationen gelesen und möchten nun Beschwerde einlegen?