Sollte der Prüfungsausschuss Sie nach einer Überprüfung wieder zum Verfahren zulassen, würde dies ungeachtet des Verlaufs des Prüfungsverfahrens in der Phase geschehen, in der Sie ausgeschlossen wurden.
Was geschieht, wenn ich nach einer Überprüfung wieder zum Verfahren zugelassen werde, dieses jedoch bereits die nächste Phase erreicht hat?
Ich habe einen Antrag auf Überprüfung gestellt und noch keine Antwort erhalten – soll ich eine Erinnerung schicken?
Wenn Sie nach dem Versenden Ihrer Beschwerde eine Empfangsbestätigung erhalten haben, sollten Sie nur dann eine Erinnerung schicken, wenn seitdem beträchtliche Zeit vergangen ist.
Die Bearbeitung der Anträge auf Überprüfung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Der Prüfungsausschuss muss zwecks einer Entscheidung zusammenkommen, und erst danach können die Antworten formuliert und versandt werden.
Ich hatte aufgrund meiner Behinderung Schwierigkeiten während des Auswahlverfahrens bzw. beim Zugang zur EPSO-Website. An wen kann ich mich wenden, um meine Bemerkungen und Empfehlungen vorzubringen?
Accessibility is very important to EPSO. We continually work to improve the accessibility of our communication and selection procedures.
However, if you run into difficulties linked to the accessibility of your EPSO account or our website, please contact us to share your observations and recommendations.
If necessary, EPSO produces adapted formats accessible to assistive technology
Your feedback is essential to us. It helps us improve our services by making them more accessible to everyone.
You can find out more about EPSO's work to improve accessibility on our equal opportunities webpage.
Nach meinem Empfinden wurde ich beim Auswahlverfahren diskriminiert und unfair behandelt. Was kann ich tun?
EPSO legt großen Wert auf Gleichstellung, Vielfalt und Inklusion und bemüht sich, allen Bewerberinnen und Bewerbern Chancengleichheit, Gleichbehandlung und gleichen Zugang zu gewährleisten.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, genetischer Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung eine ungerechte oder diskriminierende Behandlung erfahren haben, so nehmen Sie bitte Kontakt auf und teilen Sie uns Ihre Erfahrungen und Eindrücke mit.
Wir nehmen Rückmeldungen von Bewerberinnen und Bewerbern sehr aufmerksam zur Kenntnis, denn auf sie zielen unsere personalpolitischen Strategien zu Gleichstellung, Vielfalt und Inklusion ab. Weitere Informationen darüber, wie wir diese Politik in die Praxis umsetzen, finden Sie auf unserer Internetseite zum Thema Chancengleichheit.
Meines Erachtens besteht eine Diskrepanz zwischen den Bemerkungen zu meinem Wissensgrundlagen-Bewerbungsgespräch und meiner Punktzahl in der Talentfilter-Stufe. Liegt vielleicht ein Versehen vor?
Das Talent-Screening ist Teil der Zulassungsphase, in der eine Auswahl ausschließlich anhand der Angaben im Talentfilterbereich des Bewerbungsformulars erfolgt. Das Wissensgrundlagen-Gespräch ist dagegen ein strukturiertes Bewerbungsgespräch, das zwar zum Teil auch auf Ihren Angaben in diesem Talentfilter basiert, jedoch der Beurteilung Ihrer spezifischen Kompetenzen dient. Die von Ihnen erreichte Punktzahl variiert mit Ihren Leistungen. Eine hohe Punktzahl im Talentfilter führt daher nicht zwingend zu einer hohen Punktzahl im strukturierten Bewerbungsgespräch.
Hat der Prüfungsausschuss bei der Vergabe der Punkte für den Talentfilter meinen gesamten Bewerbungsbogen berücksichtigt?
Nein, der Prüfungsausschuss vergibt die Punkte für den Talentfilter AUSSCHLIESSLICH auf der Grundlage Ihrer Antworten in dieser Rubrik des Bewerbungsbogens.
Warum habe ich im Talentfilter nicht die erwartete Punktzahl erreicht?
Nach der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ist Ihre persönliche Auffassung davon, wie Ihre Qualifikationen und Ihre Berufserfahrung zu bewerten gewesen wären, subjektiv und kann deren Bewertung durch den Prüfungsausschuss nicht ersetzen. Sie stellt keinen unwiderlegbaren Beweis eines eindeutigen Fehlers des Prüfungsausschusses dar.
Sie selbst sind dafür verantwortlich, dem Prüfungsausschuss alle zur Bewertung Ihres Talentfilters erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, d. h. ausführliche Angaben zu machen und alle Fragen zu beantworten.
Folgende Gründe können für die Beurteilungsentscheidung des Prüfungsausschusses auf der Grundlage zuvor festgelegter Auswahlkriterien ausschlaggebend gewesen sein:
- mangelnde Übereinstimmung Ihres Abschlusses und/oder der Studieninhalte mit den zuvor festgelegten Kriterien
- mangelnde Relevanz Ihrer Erfahrung in Bezug auf die in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens genannten Aufgaben
- mangelnde Übereinstimmung Ihrer beruflichen Aufgaben/Verantwortlichkeiten (z. B. Höhe des von Ihnen verwalteten Budgets oder Anzahl der Ihnen unterstellten Mitarbeiter) mit den zuvor festgelegten Kriterien oder nicht ausreichende Beschreibung derselben in der Rubrik „Talentfilter“ Ihres Bewerbungsformulars
- ungenaue Angaben zur Dauer Ihrer Berufserfahrung (z. B. Anfangs-/Enddatum)
- mangelnde Berufserfahrung nach Erwerb des für die Teilnahme am Auswahlverfahren erforderlichen Abschlusses
- Punkteverlust durch Beantwortung von Fragen mit „Nein“
- mehrmalige Nennung derselben einschlägigen Berufserfahrung (diese kann jedoch nur einmal angerechnet werden)
- Verweis auf einen anderen Teil des Bewerbungsformulars (unerheblich für die Bewertung in der Rubrik „Talentfilter“)
- Auslassung von Fragen in der Rubrik „Talentfilter“ Ihres Bewerbungsformulars
Sie haben die Informationen gelesen und möchten nun Beschwerde einlegen?