Arbeiten bei der EU – Talent ist Trumpf!
Unsere Vision und unser Auftrag
Wir von EPSO glauben an Chancengleichheit und Vielfalt. Damit die EU-Institutionen allen die gleichen Chancen bieten und die Vielfalt der heutigen Gesellschaft widerspiegeln, lassen wir uns von folgenden Grundsätzen und Zielen leiten:
- EPSO garantiert Chancengleichheit, Gleichbehandlung und freien Zugang ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Überzeugungen, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung.
- EPSO achtet auf inklusive Auswahlverfahren und bietet allen Bewerbern/Bewerberinnen die gleiche Chance, ihre Kompetenzen unter Beweis zu stellen, indem Hemmnisse ermittelt und beseitigt und mögliche Benachteiligungen oder Diskriminierungen nach Möglichkeit ausgeschlossen werden.
- EPSO fördert die Chancengleichheit und beteiligt sich an verschiedenen Stakeholder-Gruppen und Expertenorganisationen, um qualifizierte Bewerber/innen mit möglichst unterschiedlichen Hintergründen anzusprechen.
- Auf diese Weise wollen wir die Vielfalt des Talent-Pools erhöhen und erreichen, dass der europäische öffentliche Dienst möglichst repräsentativ für den Facettenreichtum der EU-Bevölkerung ist, der unsere Arbeit letztlich dient.
- Wie setzen wir das in der Praxis um?
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Folgende konkrete Schritte haben wir unternommen, um Chancengleichheit und Vielfalt am Arbeitsplatz Realität werden zu lassen.
- Wir führen systematisch statistische Analysen und Kontrollen durch und garantieren damit die Neutralität unserer Testfragen.
- Unsere Auswahlmethoden basieren auf standardisierten und objektiven kompetenzbasierten Bewertungen.
- Lebensläufe werden ausschließlich anonym und nach objektiven Kriterien ausgewertet.
- Wir treffen besondere Vorkehrungen für Bewerber/innen mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen.
- Wir setzen das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen um.
- Unsere Auswahlverfahren und -tests werden in Screenings systematisch auf Chancengleichheit und Vielfalt geprüft. Wir ermitteln Hemmnisse und Barrieren, die Ihre Leistungen im Auswahlverfahren beeinträchtigen könnten und treffen erforderlichenfalls Abhilfemaßnahmen.
- Zwecks kontinuierlicher Verbesserung prüfen wir regelmäßig die Barrierefreiheit unserer Kommunikation sowie unserer Auswahlverfahren und Tests. Falls notwendig, passen wir Formate an unterstützende Technologien und individuelle Tools an. Alle neuen IT-Entwicklungen müssen Anforderungen an die Barrierefreiheit gerecht werden.
- Die mit der Bewertung Ihrer Kompetenzen betrauten Prüfungsausschussmitglieder werden darin geschult, ihre Auswahl so unvoreingenommen, objektiv und professionell wie möglich zu treffen und dabei Chancengleichheit und Gleichbehandlung sicherzustellen.
- Wir achten auf eine ausgewogene Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse, um das Risiko von Vorurteilen und Diskriminierung so weit wie möglich zu begrenzen. Bei der Zusammensetzung der Ausschüsse achten wir auf eine ausgewogene Verteilung im Hinblick auf Geschlecht, Nationalität, Sprachen sowie Zugehörigkeit zu Personalvertretung und Verwaltung. Die Mitglieder haben unterschiedlichste Hintergründe.
- Wir bitten alle Bewerber/innen um Feedback und erzielen so kontinuierliche Verbesserungen.
- Unsere Kommunikation ist zielgerichtet und darauf ausgelegt, qualifizierte Bewerber/innen aus allen EU-Ländern zu erreichen. Engagierte Mitarbeiter/innen berichten über ihre Arbeit für die EU-Institutionen und ihr Leben am Dienstort, um potenziellen Bewerbern/Bewerberinnen einen Eindruck von einer Laufbahn bei der EU zu vermitteln. Darüber hinaus sind wir über EU-Hochschulbotschafter/innen in den Hochschulen präsent und nehmen an Berufsberatungsveranstaltungen, Jobbörsen und anderen einschlägigen Veranstaltungen teil.
- Um die Gleichstellung der Geschlechter zu gewährleisten, trifft EPSO verschiedene Maßnahmen, unter anderem im Rahmen eines Aktionsplans zur kontinuierlichen Verbesserung des Testmanagements (insbesondere psychometrischer und anderer Tests in der Vorauswahlphase). Die mit der Kompetenzbewertung im Assessment-Center betrauten Prüfungsausschussmitglieder werden entsprechend geschult, um Chancengleichheit und Gleichbehandlung in Bewerbungsgesprächen und anderen Übungen zu gewährleisten.
Das wichtigste Ziel auf allen Stufen des Auswahlprozesses ist die Minimierung des Geschlechteraspekts: Frauen und Männer sollen die gleichen Chancen erhalten, ihre Fähigkeiten unter Beweis zu stellen.
Auf der Grundlage weitreichender Studien hat EPSO daher entsprechende Maßnahmen getroffen, um Benachteiligungen auszuschließen und eine geschlechterneutrale Beurteilung der Kompetenzen und des Potenzials der Bewerber/innen sicherzustellen.
- Menschen mit Behinderung oder besonderen Bedürfnissen
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Eine Behinderung oder Krankheit sollte kein Hindernis für eine Teilnahme am Auswahlverfahren darstellen.
EPSO trifft bewährte und angemessene Vorkehrungen auf der Grundlage international anerkannter Verfahren in diesem Bereich. So räumen wir Hemmnisse für Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen aus und ermöglichen ihnen eine gleichberechtigte Teilnahme an unseren Tests.
Müssen wir für Sie besondere Vorkehrungen treffen?
Unser Schritt-für-Schritt-Merkblatt erklärt, wie Sie für Auswahltests besondere Vorkehrungen beantragen können.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, diesen Text mithilfe von Unterstützungstechnologie zu lesen, wechseln Sie bitte zur barrierefreien Version.
Konsultieren Sie auch den neuen EPSO-Leitfaden für angemessene Vorkehrungen und finden Sie Einzelheiten sowie Tipps und Tricks dazu, wie man besondere Vorkehrungen für EPSO-Auswahltests beantragt.
Sehen Sie sich auch unser Video zu den besonderen Vorkehrungen weiter unten auf dieser Webseite an!
Weitere Informationen können Sie per E-Mail (epso-accessibility@ec.europa.eu) anfordern.
- Inwieweit werden meine Bedürfnisse berücksichtigt?
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Wir bitten Sie im Vorfeld um eine Einschätzung der Art von Vorkehrungen, die aufgrund Ihrer Behinderung und der damit verbundenen Schwierigkeiten in einer Testsituation für Sie sinnvoll wären, da EPSO der Auffassung ist, dass die betroffenen Bewerber/innen ihre eigenen Einschränkungen am besten beurteilen können.
Wir entscheiden von Fall zu Fall und stützen uns dabei auf Ihre Angaben, aber auch auf unsere einschlägigen Erfahrungen in diesem Bereich, weshalb die endgültige Testumgebung gegebenenfalls von Ihren Vorstellungen abweichen kann. Wir treffen die für Sie nach Maßgabe des zu absolvierenden Tests angemessenen Vorkehrungen.
Einige Beispiele für mögliche Anpassungen:
- Barrierefreier Zugang
- Verlängerung der Testdauer
- Textvergrößerung oder Vergrößerungssoftware
- Ausdruck in Blindenschrift oder Braille-Tastatur
- Bildschirmleser
- Gebärdendolmetschen
- Angepasste Beleuchtung, höhenverstellbare Tische
- Individuelle Betreuung und vieles mehr …
Weitere Informationen finden Sie im Überblick von EPSO über mögliche besondere Vorkehrungen in den Auswahltests.
Wir weisen Sie darauf hin, dass unterstützende Technologien („assistive Technologie“ – AT) derzeit nur während der Phase des Assessment-Centers in Brüssel angeboten werden können. EPSO arbeitet daran, unterstützende Technologien künftig auch während anderer Phasen des Auswahlverfahrens und für verschiedene Arten von Tests zur Verfügung zu stellen. In der Zwischenzeit werden wir Ihren Bedürfnissen so gut wie möglich entgegenkommen und Ad-hoc-Vorkehrungen treffen, damit Sie die Tests unter bestmöglichen Bedingungen absolvieren können. Alle anderen Vorkehrungen sind während der verschiedenen Phasen des Auswahlverfahrens gewährleistet.
Haben Sie Schwierigkeiten beim Zugang zu unseren Diensten?
Barrierefreiheit ist für uns ein wichtiges Thema, und wir arbeiten intensiv daran, unsere Kommunikation und Auswahlverfahren in dieser Hinsicht kontinuierlich zu verbessern. Zu diesem Zweck führen wir regelmäßig Screenings durch, um zu erfahren, wo wir stehen und wie wir 100 % barrierefrei werden können. Barrierefreiheitsanforderungen werden bei allen neuen IT-Entwicklungen berücksichtigt. Wir entwickeln barrierefreie Formate für Dokumente, die mit unterstützenden Technologien derzeit nur eingeschränkt zugänglich sind, und prüfen, wie unser Portal das Niveau 2.0 der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) erreichen kann.
Haben Sie dennoch Schwierigkeiten beim Zugang zu unserem Portal und/oder zu unseren Dokumenten? Möchten Sie uns helfen, die Barrierefreiheit unseres Portals und unserer Auswahlverfahren zu verbessern? Bitte wenden Sie sich an uns – wir antworten Ihnen so bald wie möglich!