In Brüssel kommen Minister aus allen EU-Ländern in Ratstagungen zusammen, um Rechtsvorschriften zu erörtern, zu ändern und anzunehmen. Außerdem koordinieren sie ihre Politikbereiche. Alle auf den Ratstagungen anwesenden Minister sind befugt, für die Regierungen der von ihnen vertretenen Mitgliedstaaten verbindlich zu handeln. Zusammen mit dem Europäischen Parlament ist der Rat der Europäischen Union das Hauptbeschlussorgan der EU.
Der Rat der Europäischen Union rekrutiert sein Personal in der Regel in allgemeinen Auswahlverfahren. Diese werden institutionenübergreifend vom Europäischen Amt für Personalauswahl organisiert. Darüber hinaus stellt der Rat Bedienstete auf Zeit oder Vertragsbedienstete ein. Dies gilt auch für alle anderen EU-Institutionen.
Je nach Bedarf des Dienstes wird die tägliche Arbeit der Praktikantinnen und Praktikanten im Allgemeinen den Aufgaben von Beamtinnen und Beamten zu Beginn ihrer beruflichen Laufbahn entsprechen und z. B. Folgendes umfassen: Vorbereitung von Sitzungen und Erstellung von Protokollen, Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) und von Vorbereitungsgremien des Rates, Recherche zu bestimmten Projekten, Übersetzung von Dokumenten, Zusammenstellung von Unterlagen oder Erstellung von Berichten. Sie erhalten außerdem die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Studienprogramm, in dessen Rahmen Besuche und Konferenzen in anderen EU-Institutionen in Brüssel, Luxemburg und Straßburg stattfinden.
Wer kann sich bewerben? Staatsangehörige von EU-Ländern, die bei Ablauf der Bewerbungsfrist mindestens den ersten Zyklus des Hochschulstudiums abgeschlossen und einen Hochschul- oder vergleichbaren Abschluss erworben haben.
Dauer: 5 Monate
Bezahlt: Ja. 1220,78 Euro pro Monat, Erstattung der Reisekosten und Ermäßigungskarte für die Kantine des Rates.
Anfangsdaten:
Je nach Bedarf des Dienstes wird die tägliche Arbeit der Praktikantinnen und Praktikanten im Allgemeinen den Aufgaben von Beamtinnen und Beamten zu Beginn ihrer beruflichen Laufbahn entsprechen und z. B. Folgendes umfassen: Vorbereitung von Sitzungen und Erstellung von Protokollen, Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) und von Vorbereitungsgremien des Rates, Recherche zu bestimmten Projekten, Übersetzung von Dokumenten, Zusammenstellung von Unterlagen oder Erstellung von Berichten. Sie erhalten außerdem die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Studienprogramm, in dessen Rahmen Besuche und Konferenzen in anderen EU-Institutionen in Brüssel, Luxemburg und Straßburg stattfinden.
Wer kann sich bewerben? Diese Praktika sind Hochschulstudierenden mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Landes im dritten, vierten oder fünften Studienjahr vorbehalten, die ein Praktikum als festen Bestandteil ihres Studiums absolvieren müssen.
Dauer: 2–5 Monate
Bezahlt: Nein. Erstattung der Reisekosten. Ermäßigungskarte für die Kantine des Rates. Kranken- und Unfallversicherung.
Anfangsdaten:
Je nach Bedarf des Dienstes wird die tägliche Arbeit der Praktikantinnen und Praktikanten im Allgemeinen den Aufgaben von Beamtinnen und Beamten zu Beginn ihrer beruflichen Laufbahn entsprechen und z. B. Folgendes umfassen: Vorbereitung von Sitzungen und Erstellung von Protokollen, Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) und von Vorbereitungsgremien des Rates, Recherche zu bestimmten Projekten, Übersetzung von Dokumenten, Zusammenstellung von Unterlagen oder Erstellung von Berichten. Sie erhalten außerdem die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Studienprogramm, in dessen Rahmen Besuche und Konferenzen in anderen EU-Institutionen in Brüssel, Luxemburg und Straßburg stattfinden.
Wer kann sich bewerben? Diese Praktika sind Hochschulstudierenden im dritten, vierten oder fünften Studienjahr sowie Hochschulabsolventen und -absolventinnen mit einer anerkannten Behinderung vorbehalten, die Staatsangehörige eines EU-Landes sind.
Dauer: 5 Monate
Bezahlt? Ja. 1 220,78 Euro pro Monat, Erstattung der Reisekosten und Ermäßigungskarte für die Kantine des Rates. Nach Vorlage einer entsprechenden Begründung erhalten Praktikantinnen und Praktikanten mit Behinderungen gegebenenfalls eine Zulage von bis zur Hälfte des monatlichen Praktikumsentgelts.
Anfangsdaten: