Der Fachbereich „Sozialsysteme“ schließt begrifflich den Arbeitsmarkt ein. Dies gilt für sämtliche Fälle, in denen der Begriff „Sozialsysteme“ in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens in Verbindung mit dem Fachgebiet 1 „Unterstützung von Strukturreformen“ erwähnt wird (d. h. unter Punkt 1 unter der Überschrift „Welche Aufgaben erwarten mich?“, in Anhang I „Aufgaben“ unter Punkt 1 sowie in Anhang II „Auswahlkriterien“ unter Punkt 1 „Unterstützung von Strukturreformen“ in Nummer 1, 2 und 3).
Aktenzeichen: