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Wie werden meine Sprachkenntnisse für das „CAST Permanent“-Profil für Übersetzer/innen geprüft?

Question categories:

Während der EPSO-Tests werden nur Ihre Kenntnisse in Sprache 1 (S1) bewertet, bei der es sich um eine der 24 Amtssprachen der EU handeln muss. Sie werden im Rahmen der Tests zum sprachlogischen Denken, Zahlenverständnis und abstrakten Denken anhand von Multiple-Choice-Fragen geprüft. Ihre S1-Kenntnisse müssen mindestens dem Niveau C1 (kompetente Sprachverwendung) entsprechen.

Ihre Kenntnisse in Sprache 2 (S2) (bei der es sich entweder um Englisch, Französisch oder Deutsch handeln muss, die jedoch nicht mit Ihrer S1 identisch sein darf) werden von den einstellenden Dienststellen getestet. Ihre S2-Kenntnisse müssen mindestens dem Niveau B2 (selbstständige Sprachverwendung) entsprechen.

Weitere Informationen zu den oben genannten Tests finden Sie auf unserer Webseite „Probetests“.

Die einstellenden Dienststellen haben die Möglichkeit, weitere Sprachtests durchzuführen.