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Was geschieht, wenn ich die von EPSO organisierten Auswahltests bestehe, aber nicht die Einstellungstests?

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Für jede offene Stelle können die einstellenden Dienststellen mehrere Bewerber/innen zu Einstellungstests einladen. Es steht den einstellenden Dienststellen frei, die betroffenen Bewerber/innen über die Ergebnisse dieser Tests zu informieren.

Sollten Ihre Bewerbung bei dieser Gelegenheit nicht erfolgreich gewesen sein, bleiben die Ergebnisse Ihrer EPSO-Tests zehn Jahre (*)gültig, gerechnet ab dem Datum, an dem sie in Ihrem EPSO-Konto veröffentlicht wurden.

Sie können also zu anderen Einstellungsgesprächen und/oder Einstellungstests von dieser oder einer anderen einstellenden Dienststelle eingeladen werden.

Denken Sie daran, Ihre Bewerbung(en) mindestens alle sechs Monate zu aktualisieren, wenn Sie für die einstellenden Dienststellen sichtbar bleiben möchten.

 

(*) Dies gilt nur für CAST/P-Auswahlverfahren. Bitte beachten Sie, dass Ihre Testergebnisse im CAST/P-Verfahren nicht für andere Auswahlverfahren gültig sind.