Sollte der Prüfungsausschuss Sie nach einer Überprüfung wieder zum Verfahren zulassen, würde dies ungeachtet des Verlaufs des Prüfungsverfahrens in der Phase geschehen, in der Sie ausgeschlossen wurden.
Was geschieht, wenn ich nach einer Überprüfung wieder zum Verfahren zugelassen werde, dieses jedoch bereits die nächste Phase erreicht hat?
Ich habe einen Antrag auf Überprüfung gestellt und noch keine Antwort erhalten – soll ich eine Erinnerung schicken?
Wenn Sie nach dem Versenden Ihrer Beschwerde eine Empfangsbestätigung erhalten haben, sollten Sie nur dann eine Erinnerung schicken, wenn seitdem beträchtliche Zeit vergangen ist.
Die Bearbeitung der Anträge auf Überprüfung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Der Prüfungsausschuss muss zwecks einer Entscheidung zusammenkommen, und erst danach können die Antworten formuliert und versandt werden.
Ich hatte aufgrund meiner Behinderung Schwierigkeiten während des Auswahlverfahrens bzw. beim Zugang zur EPSO-Website. An wen kann ich mich wenden, um meine Bemerkungen und Empfehlungen vorzubringen?
Accessibility is very important to EPSO. We continually work to improve the accessibility of our communication and selection procedures.
However, if you run into difficulties linked to the accessibility of your EPSO account or our website, please contact us to share your observations and recommendations.
If necessary, EPSO produces adapted formats accessible to assistive technology
Your feedback is essential to us. It helps us improve our services by making them more accessible to everyone.
You can find out more about EPSO's work to improve accessibility on our equal opportunities webpage.
Nach meinem Empfinden wurde ich beim Auswahlverfahren diskriminiert und unfair behandelt. Was kann ich tun?
EPSO legt großen Wert auf Gleichstellung, Vielfalt und Inklusion und bemüht sich, allen Bewerberinnen und Bewerbern Chancengleichheit, Gleichbehandlung und gleichen Zugang zu gewährleisten.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, genetischer Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung eine ungerechte oder diskriminierende Behandlung erfahren haben, so nehmen Sie bitte Kontakt auf und teilen Sie uns Ihre Erfahrungen und Eindrücke mit.
Wir nehmen Rückmeldungen von Bewerberinnen und Bewerbern sehr aufmerksam zur Kenntnis, denn auf sie zielen unsere personalpolitischen Strategien zu Gleichstellung, Vielfalt und Inklusion ab. Weitere Informationen darüber, wie wir diese Politik in die Praxis umsetzen, finden Sie auf unserer Internetseite zum Thema Chancengleichheit.
Nach meiner Einschätzung hätte ich aufgrund meiner Qualifikationen und/oder Berufserfahrung zugelassen werden müssen.
Ihre persönliche Auffassung davon, wie Ihre Qualifikationen und Ihre Berufserfahrung zu bewerten gewesen wären, ist subjektiv und kann deren Bewertung durch den Prüfungsausschuss nicht ersetzen. Sie stellt keinen unwiderlegbaren Beweis eines eindeutigen Fehlers des Prüfungsausschusses dar.
Die Bewertungskriterien des Prüfungsausschusses umfassen in der Regel eine Reihe von Aspekten, die er in Bezug auf Studienfächer, erzielte Abschlüsse und deren Niveau sowie die Relevanz, das Niveau und die Dauer der Berufserfahrung als wesentlich erachtet.
Die Entscheidung des Prüfungsausschusses, Sie auf der Grundlage der zuvor festgelegten Auswahlkriterien auszuschließen, kann unterschiedliche Gründe haben:
- mangelnde Relevanz Ihres Abschlusses in Bezug auf das Fachgebiet des Auswahlverfahrens
- unzureichendes Niveau Ihres Abschlusses / unzureichende Studiendauer
- mangelnde Relevanz Ihrer Berufserfahrung in Bezug auf das Fachgebiet
- unzureichende Dauer Ihrer einschlägigen Berufserfahrung
- unzureichende einschlägige Berufserfahrung seit Erlangung des für dieses Auswahlverfahren erforderlichen Abschlusses
Sie haben die Informationen gelesen und möchten nun Beschwerde einlegen?