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Ständiges Personal

Das ständige Personal des öffentlichen Dienstes der Europäischen Union umfasst die auf unbestimmte Zeit ernannten festangestellten Bediensteten. Sie bilden die Kernbelegschaft.

Für EU-Beamte gibt es drei Funktionsgruppen: Verwaltungsräte (AD), Assistenten (AST) sowie Sekretariatskräfte und Büroangestellte (AST/SC).

Verwaltungsräte

Verwaltungsräte arbeiten in verschiedenen Bereichen wie Justiz, Recht, Finanzen, Umwelt und Klimawandel, Auswärtige Angelegenheiten, Landwirtschaft, Wirtschaft, IT, Kommunikation, Humanressourcen, Wissenschaft, Übersetzung und Dolmetschen. 

Ihre Aufgaben umfassen u.a. die Entwicklung von Strategien und Rechtsvorschriften, Analysen und Beratungsleistungen, die Wahrnehmung regulatorischer Funktionen, die Teilnahme an internationalen Verhandlungen, die Pflege von Kontakten mit Interessenträgern und Partnern, die Interaktion mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie die Bearbeitung und Übersetzung von EU-Rechtstexten und vielfältigen anderen Dokumenten. 

Verwaltungsräte (AD-Beamte) werden in den Besoldungsgruppen AD 5 bis AD 16 beschäftigt; AD 5 ist die Einstiegs-Besoldungsgruppe für Hochschulabsolventen. Die Besoldungsgruppen AD 15 und AD 16 sind Generaldirektoren vorbehalten. 

Bedienstete mit bestimmten Fachprofilen können über entsprechende Auswahlverfahren auch in den Besoldungsgruppen AD 6 oder AD 7 eingestellt werden. In diesem Fall wird von den Bewerberinnen und Bewerbern eine mehrjährige einschlägige Ausbildung erwartet. Für die meisten Profile ist auch Berufserfahrung erforderlich. 

Die Besoldungsgruppen AD 9 bis AD 12 sind für Bedienstete der mittleren Führungsebene. Berufserfahrung in leitender Position ist Voraussetzung für die Auswahl und Einstellung in diesen höheren Besoldungsgruppen.

Assistenten

Assistenten werden vornehmlich mit ausführenden oder technischen Tätigkeiten betraut und leisten Unterstützung in vielfältigen Bereichen wie z. B. Finanzen, Kommunikation, Verwaltung, Forschung, IT oder Politikumsetzung. 

Assistenten werden in den Besoldungsgruppen AST 1 bis AST 11 beschäftigt. Die Einstiegs-Besoldungsgruppen sind in der Regel AST 1 oder AST 3. 

Sekretariatskräfte und Büroangestellte
 
Sekretariatskräfte und Büroangestellte sind vorwiegend mit Sekretariats- und Bürotätigkeiten betraut und leisten administrative und technische Unterstützung. Zu ihren Aufgaben zählen u.a. die Fertigstellung von Dokumenten und Akten, die Unterstützung der Organisation und Koordinierung der Tätigkeiten des Referats und/oder der Dienststelle (Sitzungen, Dienstreisen, Terminkalender), die Zusammenstellung und Weiterleitung von Informationen (Aktualisierung von Datenbanken, Dossiers) und die Ausführung manueller Aufgaben.  

Sekretariatskräfte und Büroangestellte werden in den Besoldungsgruppen AST/SC 1 bis AST/SC 6 beschäftigt. Neu eingestellte Bedienstete beginnen ihre Laufbahn üblicherweise in den Besoldungsgruppen AST/SC 1 oder AST/SC 2. 

 

Die Höhe der Bezüge können Sie der Gehaltstabelle entnehmen.

Erfahren Sie mehr über Auswahlverfahren und Beschäftigungsmöglichkeiten für festangestellte Bedienstete.