Direkt zum Inhalt
Logo der Europäischen Kommission

Was ist ein „offenes Auswahlverfahren“?

Question categories:

Die EU-Institutionen wählen Bewerber/-innen für eine Festanstellung in allgemeinen Auswahlverfahren aus. Dabei handelt es sich um Tests und Prüfungen, mit denen Ihre beruflichen Qualifikationen und eine Reihe von Kernkompetenzen beurteilt werden. Angesichts der sehr großen Bewerberzahl ist dies der fairste und transparenteste Weg, Bewerber auszuwählen. Dies bedeutet, dass Spontanbewerbungen nicht berücksichtigt werden können.