Nein, Sie müssen für jedes Profil und/oder jede Funktionsgruppe eine neue Bewerbung einreichen.
Hier erfahren Sie mehr über die Profile und Funktionsgruppen: Vertragsbedienstete (CAST-Permanent) | EU Careers (europa.eu)
Nein, Sie müssen für jedes Profil und/oder jede Funktionsgruppe eine neue Bewerbung einreichen.
Hier erfahren Sie mehr über die Profile und Funktionsgruppen: Vertragsbedienstete (CAST-Permanent) | EU Careers (europa.eu)
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen durch entsprechende Nachweise die Angaben in ihrem Bewerbungsformular, z. B. hinsichtlich ihrer Qualifikationen, Erfahrungen, Sprachkenntnisse usw. belegen. Die einstellenden Dienststellen werden den Bewerber/innen mitteilen, welche Dokumente (Kopien oder Originale) sie zu welchem Zeitpunkt vorlegen müssen. Dies kann während der Phase der Einstellungstests und/oder vor der Einstellung erfolgen.
EPSO kann keine Angaben zu den Regeln machen, die in den verschiedenen einstellenden Dienststellen für die Nachweise angewendet werden. Nachstehende Informationen können lediglich als nicht verbindliche Erläuterungen dafür dienen, welche Anforderungen gelten könnten.
Im Aufruf zur Interessenbekundung (siehe Abschnitt 3) werden nur die wichtigsten Anforderungen an Qualifikationen und Erfahrung genannt, die auch in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten zu finden sind. Die spezifischen Anforderungen werden von den einstellenden Dienststellen gemäß ihren Bedürfnissen und den freien Stellen festgelegt. Die einstellenden Dienststellen bewerten die Eignung der Bewerber/innen und Bewerber anhand der in der Bewerbung angegebenen Informationen und den offiziellen Belegen dazu, die sie von den Bewerber/innen einfordern. Dies kann während der Phase der Einstellungstests und/oder vor der Einstellung erfolgen.
EPSO kann keine Angaben zu den Regeln machen, die in den verschiedenen einstellenden Dienststellen für die Bewertung von Qualifikationen und/oder Erfahrungen von Bewerber/innen angewendet werden. Nachstehende Informationen können lediglich als nicht verbindliche Erläuterungen dafür dienen, welche Anforderungen gelten könnten.
Bildungsabschlüsse
Abschlüsse, Diplome und/oder Zeugnisse müssen unabhängig davon, ob sie in einem EU-Land oder einem Nicht-EU-Land ausgestellt wurden, von einer zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedstaats anerkannt sein.
Berufserfahrung
Angerechnet werden kann nur die Berufserfahrung, die normalerweise die folgenden allgemeinen Bedingungen und Anforderungen erfüllt:
a) Sie muss nach Erhalt des in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens verlangten Mindestbildungsabschlusses erworben worden sein.
b) Sie muss eine echte und tatsächliche Erwerbstätigkeit darstellen.
c) Es muss sich um eine vergütete Tätigkeit handeln.
d) Es muss eine berufliche Beziehung bestanden haben, d. h. die betreffende Person muss Teil einer Organisation gewesen sein oder eine Dienstleistung erbracht haben.
e) Sie muss den in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens festgelegten Anforderungen hinsichtlich der Relevanz entsprechen.
Für die Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Berufserfahrung gelten besondere Bestimmungen, zum Beispiel:
a) Bei Freiwilligentätigkeiten ist unter „Vergütung“ jeder erhaltene finanzielle Beitrag, einschließlich Kostenerstattungen und Versicherungsschutz, zu verstehen. Darüber hinaus muss die Freiwilligentätigkeit eine wöchentliche Stundenzahl und eine Dauer umfassen, die einer regulären beruflichen Tätigkeit ähneln.
b) Bei Praktika ist unter „Vergütung“ jeder erhaltene finanzielle Beitrag, einschließlich Kostenerstattungen und Versicherungsschutz, zu verstehen. Ein Pflichtpraktikum, das Teil eines Ausbildungsprogramms ist, kann angerechnet werden, sofern das Praktikum i) nach Erhalt des in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens angegebenen Mindestbildungsabschlusses absolviert und ii) vergütet wird.
c) Ein Pflichtpraktikum, das Teil eines Programms ist, das zur Mitgliedschaft in einem Berufsverband führt oder eine Voraussetzung hierfür ist, um ein Recht auf Berufsausübung zu erlangen (z. B. Zulassung zur Rechtsanwaltskammer), kann unabhängig von einer Vergütung der Arbeit angerechnet werden. Wurde die Arbeit nicht vergütet, so kann der Praktikumszeitraum jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn das Programm erfolgreich abgeschlossen und das Recht auf Berufsausübung erworben wurde. In jedem Fall wird nur die vorgeschriebene Mindestdauer berücksichtigt.
d) Der Pflichtwehrdienst, der vor oder nach dem Erwerb des in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens angegebenen Mindestbildungsabschlusses abgeleistet wurde, wird angerechnet, auch wenn er die in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens festgelegten Anforderungen hinsichtlich der Relevanz nicht erfüllt, jedoch nur für einen Zeitraum, der die in dem betreffenden Mitgliedstaat vorgeschriebene Dauer nicht überschreitet.
e) Mutterschafts-, Vaterschafts-, Adoptions- oder Elternurlaub kann angerechnet werden, wenn er im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses genommen wurde.
f) Bei einer Promotion beträgt der angerechnete Zeitraum höchstens drei Jahre, sofern der Doktortitel erlangt wurde, und unabhängig davon, ob die Arbeit vergütet wurde.
g) Bei Teilzeittätigkeiten wird der angerechnete Zeitraum anteilig berechnet; für eine sechsmonatige Halbtagstätigkeit werden z. B. drei Monate angerechnet.
Bitte konsultieren Sie die Bekanntmachung oder den Aufruf zur Interessenbekundung Ihres Auswahlverfahrens, um die Anzahl der Fragen, die Dauer der Tests und die erforderliche Mindestpunktzahl zu erfahren.
Alle EPSO-Tests werden online organisiert und erfolgen unter Aufsicht (Fernbeaufsichtigung). Bitte lesen Sie aufmerksam das Merkblatt zu Online-Tests – Anforderungen an Ihre IT-Ausstattung. Es gibt auch genaue Informationen über Dienst-Computer und Online-Tests. Zusammen mit der Einladung zu den Tests werden über die EPSO-Konten der Bewerber/innen auch genaue Anweisungen für die Durchführung der fernbeaufsichtigten Tests versandt.
Für Vertragsbedienstete kommen zahlreiche Positionen in Frage, die unterschiedliche Qualifikationsniveaus erfordern. Sie sind in vier Funktionsgruppen unterteilt:
Die Art der Aufgaben hängt vom jeweiligen Profil ab. In Anhang I der Aufforderung zur Interessenbekundung finden Sie konkrete Beispiele.
Vertragsbedienstete (CAST) werden für eine begrenzte Dauer eingestellt. Dabei werden Einstiegsverträge mit einer Laufzeit von sechs bis zwölf Monaten vergeben.
In einigen EU-Institutionen können die Verträge in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden.
Alle bis zum 25.11.2016 (12 Uhr mittags, Ortszeit Brüssel) validierten Bewerbungen für EPSO/CAST/P/1-4/2015 (CAST-Auswahlverfahren für Exekutivagenturen) wurden automatisch migriert und finden sich nun unter EPSO/CAST/P/1-4/2017 (unbefristetes CAST-Auswahlverfahren).
Wenn Sie die von EPSO organisierten Auswahltests für EPSO/CAST/P/1-4/2015 bereits bestanden haben, bleiben Ihre Ergebnisse gültig.
Mit Ausnahme des ständigen Auswahlverfahrens CAST Permanent für Vertragsbedienstete (siehe weitere Informationen) können Sie den Inhalt Ihrer Bewerbung nach der Validierung nicht mehr ändern, da EPSO die Daten sofort verarbeitet.
Für CAST Permanent gilt:
Sie können den Inhalt Ihrer Bewerbung(en) für das ständige CAST-Auswahlverfahren jederzeit ändern und einen neuen oder aktualisierten Lebenslauf in Ihr EPSO-Konto hochladen.
Denken Sie daran, Ihre Bewerbung(en) mindestens alle sechs Monate zu aktualisieren, wenn Sie für die einstellenden Dienststellen sichtbar bleiben möchten. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie die Tests bestanden haben oder nicht.
Das Einreichen einer Bewerbung im Rahmen des Auswahlverfahrens CAST Permanent bedeutet nicht automatisch, dass Sie zur Teilnahme an Tests eingeladen werden. Nur die von den einstellenden Dienststellen in die Vorauswahl genommenen Bewerber/innen werden im Bedarfsfall zu den Auswahltests eingeladen.
Das Auswahlverfahren umfasst die folgenden Phasen:
Die einstellenden Dienststellen durchsuchen regelmäßig die Datenbank der registrierten Bewerber/innen und nehmen diejenigen, deren Profil den Anforderungen des Dienstes am besten entspricht, in die Vorauswahl. Sie sollten daher Ihre Bewerbung alle sechs Monate aktualisieren, um Ihr weiterhin bestehendes Interesse zu signalisieren und in der Datenbank sichtbar und auffindbar zu bleiben.
Nur Bewerber/innen in der Vorauswahl erhalten über ihr EPSO-Konto Einladungen, für von EPSO organisierte Auswahltests einen Termin zu buchen und ihn zu absolvieren.
Bitte überprüfen Sie Ihr EPSO-Konto mindestens alle drei Kalendertage. Wenn Sie in die Vorauswahl kommen, erhalten Sie bei Beginn des Buchungszeitraums eine Aufforderung zur Buchung eines Testtermins. Der Link zur Buchungsseite ist in der Regel nur einige Tage lang aktiv. Sie können aus einer Reihe von vorgeschlagenen Terminen, die unmittelbar nach dem Buchungszeitraum liegen, ein Datum auswählen.
Die vorläufigen Daten der Buchungs- und Testzeiträume werden auf den Profilseiten auf unserer Website veröffentlicht.
Wenn Sie keinen Prüfungstermin reservieren, die Reservierung stornieren oder nicht im Testzentrum erscheinen, erhalten Sie nicht automatisch eine erneute Einladung zu derselben Prüfung. Sie können jedoch später für ein anderes Stellenangebot wieder in die Vorauswahl kommen.
Die Suche und Vorauswahl geeigneter Bewerber/innen nehmen die einstellenden Dienststellen selbst vor. EPSO ist lediglich dafür zuständig, die Bewerber/innen zur Buchung eines Termins für die Auswahltests aufzufordern und die Tests zu organisieren.
Die von den einstellenden Dienststellen in die Vorauswahl genommenen Bewerber/innen werden zu einer Reihe von Tests zum logischen Denken in Form von Multiple-Choice-Fragen eingeladen. Sie legen diese Tests in ihrer Sprache 1 ab. Die Tests werden fernbeaufsichtigt. Weitere Informationen
Sollten Sie die von EPSO organisierten Tests erfolgreich abgeschlossen haben, kann die einstellende Dienststelle Sie gegebenenfalls auffordern, weitere für die zu besetzende Stelle relevante Prüfungen abzulegen, z. B. die Abfassung eines Texts, eine Probefahrt zur Überprüfung Ihres fahrerischen Könnens, einen Sprachtest usw. Zu diesen Prüfungen erfahren Sie alles Weitere von der einstellenden Dienststelle.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt Probetests („Vertragsbedienstete“).
Ihre Testergebnisse erhalten Sie etwa zwei Wochen nach Ende der für Sie maßgeblichen Testphase über Ihr EPSO-Konto.
Während des gesamten Jahres werden regelmäßig Tests organisiert. Bitte beachten Sie die Zeitpläne, die auf den jeweiligen eigens eingerichteten Webseiten des Profils verfügbar sind.
Bei „CAST Permanent“-Auswahlverfahren gehen in der Regel viele Bewerbungen ein. Die einstellenden Dienststellen nehmen jedoch nur die Bewerber/innen in die Vorauswahl (Auswahlliste) auf, deren Profile ihrem Bedarf am besten entsprechen.
Nein. Die einstellenden Dienststellen können nur sehen, ob ein/e Bewerber/in den Test bestanden hat oder nicht.
Ihr Ergebnis ist nur für Sie sichtbar (in Ihrem EPSO-Konto).
Wenn Sie die vom EPSO durchgeführten Auswahltests (die Tests zum logischen Denken) bestanden haben, werden Sie von der einstellenden Dienststelle zu einem Einstellungsgespräch und/oder zu weiteren Tests eingeladen.
Die Gültigkeitsdauer der Ergebnisse der Tests zum logischen Denken beträgt ab dem Datum ihrer Veröffentlichung in Ihrem EPSO-Konto zehn Jahre.
Die Ergebnisse gelten stets für die Funktionsgruppe, für die Sie getestet wurden und für alle niedrigeren Funktionsgruppen.
Wenn Sie den Test zum logischen Denken nicht bestehen, können Sie in den darauffolgenden sechs Monaten nicht erneut zu einem Test zum logischen Denken für dieselbe oder eine höhere Funktionsgruppe eingeladen werden. An Tests zum logischen Denken für niedrigere Funktionsgruppen dürfen Sie währenddessen jedoch weiterhin teilnehmen.
Die sechs Monate beginnen mit dem Tag, an dem der Test abgelegt wurde.
Bitte beachten Sie, dass die einstellenden Dienststellen nicht verpflichtet sind, Sie nach Ablauf der sechs Monate erneut zu einem Test einzuladen.
Für jede offene Stelle können die einstellenden Dienststellen mehrere Bewerber/innen zu Einstellungstests einladen. Es steht den einstellenden Dienststellen frei, die betroffenen Bewerber/innen über die Ergebnisse dieser Tests zu informieren.
Sollten Ihre Bewerbung bei dieser Gelegenheit nicht erfolgreich gewesen sein, bleiben die Ergebnisse Ihrer EPSO-Tests zehn Jahre (*)gültig, gerechnet ab dem Datum, an dem sie in Ihrem EPSO-Konto veröffentlicht wurden.
Sie können also zu anderen Einstellungsgesprächen und/oder Einstellungstests von dieser oder einer anderen einstellenden Dienststelle eingeladen werden.
Denken Sie daran, Ihre Bewerbung(en) mindestens alle sechs Monate zu aktualisieren, wenn Sie für die einstellenden Dienststellen sichtbar bleiben möchten.
(*) Dies gilt nur für CAST/P-Auswahlverfahren. Bitte beachten Sie, dass Ihre Testergebnisse im CAST/P-Verfahren nicht für andere Auswahlverfahren gültig sind.
Wenn Sie in die Vorauswahl gelangen und die Tests bestehen, werden die an Ihrem Profil interessierten Dienststellen sich (über die E-Mail-Adresse in Ihrem EPSO-Konto) bei Ihnen melden und Sie zu einem Kompetenztest mit Einstellungsgesprächen und/oder weiteren Prüfungen, die von den einstellenden Dienststellen organisiert werden.
Von EPSO erhalten Sie zu keinem Zeitpunkt des Auswahlverfahrens Auskunft darüber, welche einstellenden Dienststellen Interesse an Ihrem Profil bekundet haben.
Weitere Informationen zu den Beschäftigungsbedingungen finden Sie in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten, im Statut und in der jährlichen Aktualisierung der Dienstbezüge von Beamten und Vertragsbediensteten.
Nur die von den einstellenden Dienststellen in die Vorauswahl genommenen Bewerber/innen werden zu den von EPSO organisierten Auswahltests eingeladen.
Falls Sie dazugehören, erhalten Sie über Ihr EPSO-Konto eine Aufforderung zur Anmeldung für einen Test. Diese Aufforderung wird in der Regel am ersten Tag des Anmeldezeitraums in Ihrem EPSO-Konto veröffentlicht. Bitte überprüfen Sie Ihr EPSO-Konto mindestens alle drei Kalendertage. Sie müssen sich innerhalb der angegebenen Zeiträume zu den Tests anmelden und die Tests ablegen.
Bei den Tests handelt es sich um computergestützte Multiple-Choice-Fragebögen. Sie werden per Fernbeaufsichtigung durchgeführt. Weitere Informationen
Die Art des Vertrags hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem davon, welche einstellende Dienststelle Ihnen den Vertrag anbietet.
Weitere Informationen zu den vertraglichen Regelungen finden Sie in Kapitel 5. (Einstellung) der Aufforderung zur Interessenbekundung.
Ja, Sie können für mehr als ein Profil und/oder eine Funktionsgruppe in die Vorauswahl (engere Auswahl) aufgenommen werden.
Wenn Sie in die Vorauswahl mehrerer mit der Einstellung beauftragten Personen für dasselbe Profil in derselben Funktionsgruppe kommen, müssen Sie die Tests nur einmal absolvieren.
Wenn Sie für verschiedene Profile/Funktionsgruppen in die Vorauswahl kommen, werden Sie aufgefordert, die Tests für diese Profile/Funktionsgruppen in der Reihenfolge zu absolvieren, in der die Anträge von den einstellenden Dienststellen an EPSO gesandt wurden.
Weder die mit der Einstellung beauftragte Person noch die Bewerber oder EPSO können auf die Reihenfolge Einfluss nehmen, in der die Tests bearbeitet werden.
Wenn Sie an den Tests nicht mehr teilnehmen wollen, ist es die einfachste Lösung, sich nicht zu einem Test anzumelden.
Sollten Sie jedoch bereits einen Testtermin reserviert haben, stornieren Sie bitte Ihre Anmeldung bis 48 Stunden vor dem Testdatum über den Link in der Buchungsbestätigung in Ihrem EPSO-Konto.
Ihre Nichtteilnahme an den Tests hat keine Auswirkungen auf Ihre Zulassung und führt nicht zu einem Ausschluss Ihrer Bewerbung.
Sie können von anderen einstellenden Dienststellen erneut in die Vorauswahl genommen und zu einem Test eingeladen werden.
Wenn Sie kein Interesse mehr an einer Teilnahme an Tests bzw. an einer Einstellung für ein bestimmtes Profil oder eine bestimmte Funktionsgruppe haben, können Sie Ihre Interessensbestätigung, die Sie sonst über Ihr EPSO-Konto vornehmen müssten, einfach unterlassen. Sobald nach der letzten Interessensbestätigung oder Aktualisierung Ihrer Bewerbung für das betreffende Profil bzw. die betreffende Funktionsgruppe sechs Monate vergangen sind, wird diese den einstellenden Dienststellen nicht mehr angezeigt.
Sie können Ihre Bewerbung jederzeit wieder aktivieren.
Wenn Sie ernsthafte Zweifel in Bezug auf den Inhalt einer Prüfungsfrage haben, wenden Sie sich bitte innerhalb von einem (1) Kalendertag (d. h. bis zum Ende des auf den Prüfungstag folgenden Tages) unter genauer Angabe der Umstände und Ihrer Bewerbernummer an den EPSO-Bewerberservice (Hinweise zum Verfahren finden Sie im Aufruf zur Interessenbekundung).
Falls ein bestimmter Prüfungsinhalt die EPSO-Qualitätskriterien nicht erfüllt, werden folgende Abhilfemaßnahmen getroffen:
- Die betreffende Frage wird entweder berichtigt oder aus der Datenbank entfernt.
- In Fällen, in denen die betreffende Frage nach Auffassung von EPSO negative Auswirkungen auf eine/n Bewerber/in hatte, können Korrekturmaßnahmen getroffen werden.
Während der Buchungs- und der Testphase können Sie Ihren Termin für den Multiple-Choice-Test ändern. Allerdings muss ein anderer Termin frei sein, und es gelten folgende Bedingungen:
Außergewöhnliche Umstände
Unter außergewöhnlichen Umständen, beispielsweise im Falle einer schweren Krankheit, der Geburt eines Kindes, Tod eines Ehepartners, Kindes, Eltern- oder Geschwisterteils, kann EPSO eine Buchungsänderung nach Verfügbarkeit freier Termine genehmigen.
Ist dies der Fall, sollten Sie EPSO umgehend benachrichtigen und sowohl Ihre Bewerbernummer als auch alle erforderlichen Nachweise vorlegen, zum Beispiel ein ärztliches Attest, das unbedingt für das Datum des Termins gelten muss.
Umbuchungen auf einen anderen Testzeitraum sind selbst unter außergewöhnlichen Umständen nicht möglich. Nur wenn Sie erneut in die Vorauswahl einer einstellenden Dienststelle kommen, könnten Sie zur Buchung eines Termins in einem anderen Testzeitraum aufgefordert werden.
Sie werden über die entsprechende Entscheidung informiert. Bitte beachten Sie, dass nur hinreichend begründete und wirklich außergewöhnliche Umstände berücksichtigt werden.
Während der EPSO-Tests werden nur Ihre Kenntnisse in Sprache 1 (S1) bewertet, bei der es sich um eine der 24 Amtssprachen der EU handeln muss. Sie werden im Rahmen der Tests zum sprachlogischen Denken, Zahlenverständnis und abstrakten Denken anhand von Multiple-Choice-Fragen geprüft. Ihre S1-Kenntnisse müssen mindestens dem Niveau C1 (kompetente Sprachverwendung) entsprechen.
Ihre Kenntnisse in Sprache 2 (S2) (bei der es sich entweder um Englisch, Französisch oder Deutsch handeln muss, die jedoch nicht mit Ihrer S1 identisch sein darf) werden von den einstellenden Dienststellen getestet. Ihre S2-Kenntnisse müssen mindestens dem Niveau B2 (selbstständige Sprachverwendung) entsprechen.
Weitere Informationen zu den oben genannten Tests finden Sie auf unserer Webseite „Probetests“.
Die einstellenden Dienststellen haben die Möglichkeit, weitere Sprachtests durchzuführen.
Nein. Die Erstellung von mehr als einer Bewerbung für dasselbe Profil, auch mit verschiedenen Zielsprachen, ist nicht gestattet.
Sie können im Anmeldeformular unter „Sprachkenntnisse“ alle Ihre Sprachen angeben, wenn Sie über ausreichende Kenntnisse in mehr als zwei Amtssprachen verfügen. Dies ermöglicht es den einstellenden Dienststellen, Ihre Bewerbung entsprechend ihrem besonderen Bedarf zu berücksichtigen.
Sie können für die Tests zum Auswahlverfahren „CAST Permanent“ besondere Vorkehrungen beantragen. Kreuzen Sie hierzu bitte auf Ihrem Anmeldeformular das Kästchen „besondere Anforderungen“ an. Ferner müssen Sie ein detailliertes Formular zu Ihren besonderen Bedürfnissen ausfüllen und entsprechende Belege beifügen.
Vor dem Prüfungstermin erfahren Sie, ob wir für Ihre von EPSO organisierten Tests besondere Vorkehrungen treffen werden. Die Planung und Umsetzung der besonderen Vorkehrungen können in manchen Fällen einige Zeit in Anspruch nehmen. Ist dies der Fall, würden wir Sie auffordern, die Tests während der nächsten Testphase zu absolvieren. Wir würden Sie unverzüglich darüber in Kenntnis setzen.
EPSO sorgt dafür, dass alle vorausgewählten (in die Auswahlliste aufgenommenen) Bewerber/innen eingeladen werden und ihre Tests unter optimalen Bedingungen absolvieren können.
Bitte beachten Sie, dass andere (Einstellungs-)Tests direkt von den einstellenden Dienststellen durchgeführt werden. Sollten Sie während dieser Einstellungstests besondere Vorkehrungen benötigen, informieren Sie bitte die einstellenden Dienststellen, sobald Sie eine Einladung zu den Tests erhalten haben. Wir weisen Sie darauf hin, dass EPSO keinerlei Informationen über Ihre Behinderung/Krankheit oder Ihre besonderen Bedürfnisse an die einstellenden Dienststellen weiterleitet.
Weitere Informationen zu den Beschäftigungsbedingungen finden Sie in den „Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten“, im Statut und in der jährlichen Aktualisierung der Dienstbezüge von Beamten und Vertragsbediensteten (jährliche Aktualisierungen ab 14.12.2020).
Im Beschluss der Kommission C(2017)6760 finden Sie genaue Informationen zu den Beschäftigungsbedingungen von Vertragsbediensteten bei der Europäischen Kommission.
Um mehr über die Beschäftigungsbedingungen der anderen Organe und Einrichtungen der EU zu erfahren, wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Personalabteilung.
Bewerber/innen in Auswahlverfahren für Vertragsbedienstete (CAST/P) können keine Unterlagen mit ihren CAST/P-Bewerbungen verknüpfen. Die Bewerber/innen werden von den einstellenden Dienststellen benachrichtigt, wenn sie die in ihrem Bewerbungsbogen gemachten Angaben mit entsprechenden Unterlagen belegen müssen. Die einstellenden Dienststellen entscheiden, welche Unterlagen akzeptiert werden.